Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'22 -Südlicher Oberrhein
54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2022 Praxiswissen INTERNATIONAL A uch zum aktuellen Jahreswechsel müssen sich Unternehmen mit einer Reihe von Änderungen befassen. Allen voran sei die Revision des Harmonisierten Systems genannt, denn die Warentarifnummer ist der Schlüssel zu vielen Fragestellungen im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften. Alle sieben Jahre bedarf es einer größeren Anpassung, um den technologischen Veränderungen und der Entstehung neuer Produkte Rechnung zu tragen. 2022 gibt es daher gut 350 Neuerungen unterschiedlicher Art, rund 15 Prozent des Warenverzeichnisses ändern sich. Das Statistische Bundesamt hat wieder eine Gegenüberstellung der alten und neuen Warennummern veröffentlicht, die in diesem Jahr knapp 130 Seiten umfasst. Viel Arbeit also, aber jedem Unternehmen bleibt das gute Gefühl, mit diesem Thema nicht allein zu sein, denn rund 200 Staaten welt- weit arbeiten auf Basis des Harmonisierten Systems. Eingangsmeldung vor dem Aus Eng verbunden mit der Warennummer ist auch die Au- ßenhandelsstatistik. Deren Anforderungen ändern sich im neuen Jahr sowohl bei der sogenannten Intrahandelsstatistik als auch bei Extrastat, also den Angaben in der Zollanmeldung. Mit den Intrastat-Meldungen wird der Warenverkehr zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statistisch erfasst – derzeit noch sowohl Versendungen als auch Wareneingänge. Per- spektivisch plant die EU die Einführung des „Einstromverfahrens“, wonach in der Regel nur noch Versendungsmeldungen abzugeben sind. Nur sehr große Unternehmen werden dann noch Eingangs- meldungen abgeben müssen. Eine spürbare Entlastung also für die Wirtschaftsakteure. Leider ist noch offen, wann die Eingangsmel- dung abgeschafft wird. In Vorbereitung auf die Verfahrensänderung müssen seit 1. Januar 2022 bei den Versendungsmeldungen zusätzliche Daten angege- ben werden: zum einen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID-Nr.) des Warenempfängers, zum anderen das Ursprungsland der Ware. Zudem gibt es bei den Geschäftsarten Änderungen, und natürlich müssen auch hier die korrekten Warennummern nach dem Harmonisierten System (HS) 2022 berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es auch noch Einschränkungen bei der Zusammenfas- sung von Angaben zu gemeinsamen Meldungen. Die Änderungen der Außenhandelsstatistik bringen auch Umstellungen bei der Zollanmeldung in „ATLAS“ mit sich, denn die bereits erwähnten neuen Codierun- gen bei der „Art des Geschäfts“ sind auch in Zollan- meldungen umzusetzen. Außerdem ändern sich die Bedingungen zur Nutzung von Sammelwarennummern. Großbritannien bleibt eine harte Nuss Auch nach einem Jahr mit unterschiedlichen prakti- schen Erfahrungen muss nach wie vor ein wenig Au- genmerk auf die Geschäfte mit Großbritannien gelegt werden. Zwar wurden auf britischer Seite einige Fristen zur Vorlage von Einfuhrdokumenten nochmals verschoben, seit 1. Januar besteht jedoch die Pflicht zur Vorlage einer vollständigen Zollanmeldung bei Einfuhr nach Großbritannien. Und im Zuge der Digitalisierung der Grenzabfertigung müssen sich Spediteure zum „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS) anmelden, wenn Waren über einen Hafen ins Königreich gebracht werden, der diesen Service nutzt. Probleme bereitet vielen Exporteuren im Zusammenhang mit dem Brexit nach wie vor die Erledigung der Ausfuhrverfahren nach Großbritannien, denn bis zu 20 Prozent der Ausgangsvermerke Durch den Brexit begann das vergangene Jahr recht turbulent. Deshalb scheinen die Neuerungen zum Jahreswechsel 2021/2022 vergleichsweise gering. Doch der Schein trügt. Von Zöllen bis Bescheinigungen Es bleibt komplex Rund 15 Prozent des Waren- verzeichnisses ändern sich zum Jahres- wechsel Bild: Adobe Stock
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