Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'22 - Hochrhein-Bodensee
ANZEIGE BITTE BEACHTEN SIE DIE ANZEIGENSPECIALS: WIRTSCHAFTSSTANDORT SÜDLICHER OBERRHEIN Seite 33 bis 39 in dieser Ausgabe RUFEN SIE UNS AN – WIR BERATEN SIE GERNE! ANZEIGEN-HOTLINE: 07221/2119-12 Prüfer Medienmarketing GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 · 76532 Baden-Baden albecker.andrea@pruefer.com www.pruefer.com MESSEN | KONGRESSE | TAGUNGEN | SEMINARE | EVENTS | VERANSTAL- TUNGSTECHNIK Seite 61 bis 66 in dieser Ausgabe 5.1.5 Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs Die Gebühr beträgt das 1,5-fache der vollen Amtshand- lungsgebühr 5.1.6 Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, auch im europäischen Ausland, kann die Register führende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands die in Nrn. 5.1.1 bis 5.1.5 genannten Gebühren um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten 6. Verkehr 6.1 Gefahrgutfahrerschulung gem. GGVSE/ADR 6.1.1 Anerkennung eines Lehrganges a) für den ersten Kursteil 700,00 b) für jeden weiteren Kursteil 260,00 6.1.2 Wiedererteilung der Anerkennung a) für den ersten Kursteil 260,00 b) für jeden weiteren Kursteil 200,00 6.1.3 Modifikation einer Anerkennung 50,00 – 255,00 6.1.4 Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs 80,00 6.1.5 Lehrgangsbetreuung je Kurs 150,00 6.1.6 Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung 30,00 6.1.7 Umschreibung von ADR-Bescheinigungen anderer Behörden 60,00 6.2 Gefahrgutbeauftragtenschulung gem. GbV 6.2.1 Anerkennung eines Lehrgangs a) für den ersten Verkehrsträger 700,00 b) für jeden weiteren Verkehrsträger 370,00 6.2.2 Wiedererteilung der Anerkennung a) für den ersten Verkehrsträger 470,00 b) für jeden weiteren Verkehrsträger 200,00 6.2.3 Modifikation einer Anerkennung 50,00 – 255,00 6.2.4 Prüfung für Gefahrgutbeauftragte 180,00 6.2.5 Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises 55,00 6.3 Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr: beschleunigte Grundqualifikation 6.3.1 Regelprüfung 150,00 6.3.2 Prüfung Quereinsteiger 130,00 6.3.3 Prüfung Umsteiger 130,00 6.3.4 Ersatzausstellung einer Bescheinigung 55,00 6.3.5 Sonderkosten für Zusatzprüfung 125,00 – 150,00 6.4 Fachkundenachweise nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 6.4.1 Fachkundenachweise nach GüKG 270,00 6.4.2 Fachkundenachweise nach PBefG 220,00 6.4.3 Prüfung einer Vortätigkeit 100,00 6.4.4 Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses 40,00 6.4.5 Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises 30,00 6.4.6 Umschreibung eines beschränkten Fachkundenachweises 30,00 7. Zentrale Dienste Mahngebühren 7.1 Mahnung 15,00 7.2 Beitreibung 55,00 Der Gebührentarif tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Konstanz/Schopfheim, 14. Dezember 2021 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Er ist mit Bescheid vom 16. Dezember 2021, Aktenzeichen WM42-42-367/86 durch das Mi- nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genehmigt worden. Der vorstehende Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Konstanz, 17. Dezember 2021 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx EUR EUR
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