Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'21 - Hochrhein-Bodensee
49 11 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten PraxISWISSen InTernaTIOnaL/reCHT Onlinehandel mit China Neues Portal für deutsche Marken I m Herbst eröffnet auf der Import-Online- handelsplattform „JD Worldwide“ (ein ableger von Chinas größtem Onlinehänd- ler JD.com ) ein „German Lifestyle Pavilion Onlineshop“. Dies ist der erste Shop eines grenzüberschreitenden e-Commerce-Pro- jekts, das von der auslandshandelskammer Greater China und JD.com unterstützt wird. Damit sollen deutschen Konsumgüterunter- nehmen, einzelhändlern und insbesondere KMU neue Möglichkeiten für den Marktein- tritt und die expansion in China eröffnet werden. Der erste deutsche Pavillonshop zum Thema „Lifestyle“ bietet ein breites Sortiment an Lebensmitteln und Getränken, Mode, Haushaltsartikeln und autozubehör. er ist im September gestartet. ein zweiter Shop des Deutschen Pavillons, der „German Health Pavilion“, widmet sich seit Oktober dem Thema Gesundheit. als einer derMarktführer inChina hat JD.Coms grenzüberschreitende e-Commerceabteilung JD Worldwide das national-Pavilion-2.0-Pro- gramm initiiert, das jedes teilnehmende Land ermutigt, Online-Ländershops mit themati- schen Schwerpunkten zu eröffnen. Die aHK Greater China unterstützt die Shopbetreiber bei der Kontaktaufnahme zu deutschen Mar- ken und Herstellern und bietet Marketing- und Kommunikationsunterstützung. Das Pro- jekt ist daher besonders für deutsche KMU interessant, die von der One-Stop-Lösung für den digitalen Markteintritt sowie von ge- ringeren operativen Kosten profitieren. toe AHK Greater China, Digital & Communi- cation Services, Frau Jing DU, du.jing@china.ahk.de +86 10 6539 6672 www.china.ahk.de Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie GmbH vom Sofa aus gründen D ass der notartermin künftig auch online stattfinden kann, macht ein neues Gesetz möglich: nach der sogenannten Digitalisierungsrichtlinie (eU-richtlinie 2019/1151) müssen die eU-Mitgliedstaaten Onlinegründungen von Kapitalgesellschaften ermöglichen. Der Bundestag hat dazu am 10. Juni 2021 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DirUG, verabschie- det, das auch bereits den Bundesrat passiert hat. Unternehmen und Gründer können daher ab dem 1. august 2022 vom Büro oder von zu Hause aus eine GmbH oder die bei Start-ups beliebte Unterneh- mergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) gründen. Ganz ohne notar geht es zum Schutz der Gründer sowie des rechts- verkehrs vor Identitätsbetrug und Geldwäsche auch weiterhin nicht. aber die Beurkundung kann künftig virtuell unter Verwendung eines von der Bundesnotarkammer bereitgestellten, besonders gesicher- ten Videokommunikationssystems stattfinden. Zur Identifikation der Gesellschafter liest der notar dabei zunächst die Daten aus einem elektronischen Identifikationsmittel aus. Bei deutschen Staatsbür- gern ist das der Personalausweis mit sogenannter eID-Funktion. Sämtliche seit 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen über diese Onlineausweisfunktion, die vorab einmalig von dem Inhaber des Personalausweises aktiviert werden muss. Darüber hinaus gleicht der notar in der Videokonferenz das Lichtbild mit dem Videobild der beteiligten Personen ab, berät die Gründer wie bisher auch bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und prüft deren Geschäfts- fähigkeit oder Vertretungsbefugnisse. Zum abschluss erfolgt die Unterzeichnung per qualifizierter elektronischer Signatur. Die Gründer können sich den Onlinenotar nicht frei aus- suchen, sondern müssen einen wählen, in dessen amtsbereich sich etwa der künftige Gesellschafts- sitz oder der (Wohn-)Sitz eines Gesellschafters befindet. Für andere rechtsformen, beispielsweise die aktiengesellschaft, ist eine Onlinegründung nicht vorgesehen. Zudem umfasst die Be- urkundungsmöglichkeit per Videokommu- nikation nur solche Beschlüsse, die mit der Gründung in engem Zusammen- hang stehen. eine nach der Gründung zu beurkundende Kapitalerhöhung, sonstige Satzungsänderungen oder Umwandlungsvorgänge sind damit auch in Zukunft nicht per Videokon- ferenz mit dem notar möglich. Barbara Mayer Friedrich Graf von Westphalen & Partner Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, benötigt dafür einen Notar. Das Treffen mit ihm darf künftig auch online stattfinden. Bilder: aHK China/Tierney - adobe Stock
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