Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'21 -Südlicher Oberrhein
ANZEIGE Termine und Anmeldungsadressen Abschlussprüfungen im Winter 2021/2022 M aßgeblicher Termin für die Winterprüfung 2021/2022 ist der 28. Februar 2022. Der Prüfungszeitraum für die Ab- schlussprüfung Winter 2021/2022 bei der IHK Südlicher Ober- rhein erstreckt sich vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. April 2022 . Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftliche Prüfung der Schule werden wie bisher gemeinsam durchgeführt, und zwar vorwiegend für a) kaufmännische Ausbildungsberufe vom 9. –12. November 2021 b) Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 8. –9. November 2021 c) gewerblich-technische Ausbildungsberufe vom 9. –11. November 2021. Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden vor- aussichtlich von Januar bis Ende Februar 2022 statt. Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, deren vertragliche Ausbildungszeit vor dem 1. Mai 2022 endet, zur Abschlussprüfung anzumelden. Die Anmeldung muss die Zu- stimmung des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall kann sich auch der Auszubildende selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter anmelden. Für die Anmeldung sind die von der Kammer vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden, die den Betrieben rechtzeitig zugesandt werden. Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarz- wald, Emmendingen, Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Anmeldungen aus dem Ortenaukreis gehen an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr. Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes senden Sie bitte alle Anmeldungen an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 28. Juli 2021 (Aus- schlussfrist) bei der IHK Südlicher Oberrhein eingegangen sein. Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zulas- sung zur Prüfung gestellt werden, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. April 2022, aber vor dem 1. Oktober 2022 endet und die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilgenom- men und diese nicht bestanden haben, können zur Wiederho- lungsprüfung angemeldet werden, sofern die Abschlussprüfung nicht bereits zweimal wiederholt wurde. moe
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