Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'21 -Südlicher Oberrhein

52 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 5 | 2021 Praxiswissen INTERNATIONAL Grenzgänger Steuerentlastungen verlängert Z wischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik gibt es seit 1959 ein Abkommen, um die Doppelbe- steuerung der Grenzgänger zu vermeiden. Danach sind Grenzgänger grundsätzlich ver- pflichtet, jeden Tag von der Arbeit an ihren Wohnort zurückzukehren oder nicht länger als 45 Tage im Homeoffice zu arbeiten. Nun werden zahlreiche Arbeitnehmer während der Covid-19-Pandemie jedoch dazu ermu- tigt, von zu Hause aus zu arbeiten, wodurch ihnen steuerliche Nachteile drohen könnten. Aufgrund des aktuellen Pandemiegesche- hens haben Deutschland und Frankreich sich auf eine Sonderregelung verständigt. Sie sieht vor, dass die Besteuerung des Einkom- mens von Grenzgängern, die von Frankreich nach Deutschland pendeln, unabhängig von der Anzahl der Homeofficetage in Frankreich erfolgt, wenn diese ihre Tätigkeit wegen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung von daheim ausüben. Diese Vereinbarung wird regelmäßig überprüft und wurde nun mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 16. März bereits zum dritten Mal ver- längert. Damit hat die Regelung zumindest bis zum 30. Juni 2021 Bestand. Auch mit anderen Nachbarstaaten wie der Schweiz oder Österreich hat Deutschland vergleichbare Regelungen für Grenzgänger in den Doppelbesteuerungsabkommen getrof- fen. Durch Konsultationsabkommen wurden diese verschiedentlich an die Pandemiesitu- ation angepasst und verlängert. tö Neue Kontrollbehörde in Frankreich entstanden Dreets löst Direccte ab A ls eine weitere Etappe in der Gebietsreform ist per Dekret der französischen Regierung (Nr. 2020-1545 vom 9. Dezem- ber 2020) die „DREETS“ gegründet worden. Das Kürzel steht für „Directions régionales de l’économie, de l’emploi, du travail et des solidarités“. Sie fungiert als eine Art Dachorganisation, die die Regionaldirektionen für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität bündelt. Für deutsche Unternehmen, die bislang beim Thema Arbeitsauf- sichtsrecht für ihre französischen Ableger mit der „DIRECCTE – Directions régionales des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l‘emploi“ - zu tun hatten, ist seit dem 1. April die Dreets die richtige Ansprechpartnerin. Die Direccte wurde aufgelöst. Die Dreets ist in drei bis vier Abteilungen nach Haupt- fachgebieten organisiert. Dazu gehören die Referate „Arbeitspolitik“, „Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten, Betrugsbekämpfung und Messwesen“ sowie welche, die für Wirtschaft, Unternehmen, Beschäf- tigung, Qualifikationen, Solidarität und den Kampf gegen Ausgrenzung zuständig sind. Was das Arbeitsaufsichtsrechts-Referat – die ehemalige Direccte – anbelangt, ist dieses auch im Dreets-Kosmos weiter dem Arbeitsministerium unterstellt, was seine Unabhängigkeit garantiert. Das Referat organisiert und steuert die Kontrollen in den Unternehmen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten bleiben gleich. pm https://dreets.gouv.fr Eine Übersicht über alle Steuermaßnahmen rund um die Coronapandemie bietet das Bundesfinanzmi- nisterium: https://www.bundesfinanzministerium . de, unter: Themen > Top- Themen > Corona-Hilfen > Steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie Bild: Pexels/Anthony Beck

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