Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'21 -Südlicher Oberrhein

Projekt Promitec in Schopfheim Neubau eines Bürogebäudes mit Produktionshalle ca. 1.000,00 m² Projekt Kratzer in Offenburg Neubau eines 4- geschossigem Bürogebäudes ca. 2.700,00 m² und einer Produktionshalle mit 3- geschossigen Einbauten, sowie Hochregallager ca. 6.100,00 m² www.industrie-gewerbebau.de ANZEIGE Die WiS arbeitet mit der elsässischen IHK-Zeitschrift „Point éco“ und dem Wirt- schaftsmagazin „Wima“ der IHK Karlsruhe zusammen und veröffentlicht gemein- same Beiträge wie diesen. fiziert wird. Am 1. Januar 2022 könnten solche Fahrzeuge im Stadtzen- trum Straßburgs und bei Smogalarm sogar im gesamten Ballungsraum verboten werden. Bei Dieselfahrzeugen kön- nen in Frankreich nur die nach 2011 zugelassenen Fahrzeuge mit dem ge- ringsten Schadstoffaus- stoß eine Klassifizierung der Schadstoffgruppe 2 beantragen, während in Deutschland sogar 2006 zugelassene Fahrzeuge grünes Licht bekom- men. Angesichts dieser Unterschiede könnte man eher von einer kompletten Überholung sprechen als von einer Harmonisierung. Grenzüberschreitende Unternehmen machen immer wieder die Erfahrung, dass der Status von Entsen- dekräften das Arbeiten im Ausland erschwert. Das Onlineportal SIPSI, über das die Entsendung von Mit- arbeitern nach Frankreich angemeldet wird, ist ein Albtraum für deutsche Unternehmen. 2019 ergab eine Umfrage der IHK Freiburg, dass 42 Prozent der Un- ternehmen ihre Aktivität in Frankreich aufgrund des Verwaltungsaufwandes eingeschränkt und 13 Prozent sie aus diesem Grund eingestellt haben. Für Stéphane Thomas, Leiter der Straßburger Niederlas- sung der Kanzlei Coffra/Soffal, ist das Prinzip gut, aber die Umsetzung schlecht: „Man will das Sozialdumping bekämpfen, aber indem man deutschen und Schweizer Unternehmen die gleichen Formalitäten auferlegt, ob- wohl sie über das gleiche Maß an Sozialschutz verfügen wie Frankreich, zielt man auf die Falschen ab.“ Ein Dekret, das grenzüberschreitend tätigen Unterneh- men mehr Spielraum verschafft, lässt in Frankreich auf sich warten. Trotzdem hält die für die Kontrolle des Arbeitsrechts zuständige Stelle Direccte Grand Est (siehe auch Seite 52) manche Sorgen für unbegründet. „Wir hatten einen Fall mit Wäschereien in Deutsch- land“, erinnert sich Isabelle Hoeffel. Sie ist Leiterin der Abteilung des Departement Bas-Rhin. „In diesem Fall hatten wir festgelegt, dass für Lieferungen, Messen und Ausstellungen keine Anmeldung erforderlich ist.“ Das gleiche gilt aber auch auf der anderen Seite für die deutschen Behörden: „Es stellt sich die Frage der Gegenseitigkeit. Manche Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer Genehmigungspflicht, deren Erhalt einen Monat dauern kann!“ Das betrifft insbe- sondere Gastronomie, Baugewerbe und Reparaturen. Pierre Pauma Übersetzung: Barbara Selbach Autofahrer müssen beim Grenzübertritt sowohl die französische als auch die deutsche Plakette an der Windschutzscheibe tragen. Beide Länder arbeiten nun an der gegenseitigen Anerken- nung ihrer Plaketten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5