Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'21 -Südlicher Oberrhein

53 4 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten INDUSTRIEBAU Bührer +Wehling bietet Ihnen gesamt- planerische Kompetenz bei Projekten jeder Größenordnung. Sollten Sie be- reits über eine Planung verfügen, prüfen wir diese gerne in Hinblick auf zusätzliche Potenziale und Opti- mierungen. KOMPETENT PLANEN www.buehrer-wehling.de GWB-Digitalisierungsgesetz Neue Regeln bei Fusionen und Kooperationen A m 19. Januar trat die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB), das GWB-Digitalisierungsgesetz, in Kraft. Im Zentrum steht dabei die neue Missbrauchsaufsicht für die Digitalwirtschaft. Eine beherrschende Marktstellung eines Unternehmens, die ein Eingreifen der Kar- tellbehörden erlaubt, kann nun auch im Zu- gang zu wettbewerbserheblichen Daten liegen oder in der Stellung eines Unternehmens als Ver- mittler auf mehrseitigen Märkten, insbesondere auf Internetplattformen. Das Bundeskartellamt (BKartA) entscheidet, welche Unternehmen eine überragende marktübergreifen- de Bedeutung für den Wettbewerb haben, zum Bei- spiel durch ihren Zugang zu Daten und Ressourcen, durch Netzwerkeffekte oder aufgrund ihrer strate- gischen Position. In erster Linie werden davon die großen Technologiekonzerne Google, Facebook und Amazon betroffen sein. Neu ist, dass gegen diese Unternehmen nach Feststellung einer entsprechenden Marktstel- lung nun auch vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können. Das Bundeskartellamt kann ihnen unter anderem untersagen, sich bei Werbung oder Suchergebnissen selbst zu bevorzugen oder an- dere Maßnahmen zur Behinderung des Marktzugangs von Wettbe- werbern zu treffen. Auch abseits der Digitalisierung gibt es einige bedeutsame Ände- rungen. Bei der Fusionskontrolle werden die deutschlandweiten Umsatzschwellenwerte der beteiligten Unternehmen erhöht. Künf- tig muss bei einem Zusammenschluss unter anderem ein Unterneh- men einen Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro in Deutsch- land erwirtschaften (vorher 25 Millionen Euro) und ein anderes mindestens 17,5 Millionen Euro (vorher fünf Millionen Euro), um eine Kontrollpflicht auszulösen. Bei kleineren Unternehmenstransak- tionen entfällt damit die Anmeldepflicht. Sehr zu begrüßen ist die Möglichkeit, bei der horizontalen Kooperation von Unternehmen, das heißt zwischen Wettbewerbern, eine förmliche Entscheidung des BKartA zu bekommen, wonach dieses keinen An- lass zum Tätigwerden sieht. Dadurch kann ein- fach und schnell eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen werden. Ferner gibt es neue Regelungen für die Akteneinsicht bei laufen- den Kartellverfahren. Dadurch werden Schadensersatzforderungen bei Kartellabsprachen erleichtert. Das Gesetz enthält nun auch einen Katalog mit Kriterien für die Zumessung der vom BKartA verhängten Bußgelder. Speziell durch unternehmensinterne Compli- ancemaßnahmen im Vorfeld der Zuwiderhandlung oder nach deren Aufdeckung können Bußgelder verringert werden. Schließlich wird in der GWB-Novelle die bisher schon praktizierte Kronzeugenregelung gesetzlich geregelt. Danach kann das BKartA Kartellbeteiligten, die durch ihre Mithilfe und Kooperation dazu beigetragen haben, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße insgesamt erlassen oder zumindest reduzieren. Barbara Mayer/Anne Bongers-Gehlert Friedrich Graf von Westphalen & Partner Daten- und Ressourcen- hoheit können seit Jahresbeginn eine marktbe- herrschende Stellung begründen Förmliche Entscheidung des Kartellamtes ermög- licht leichtere Zusammenarbeit mit Wettbewerbern

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