Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'21 -Südlicher Oberrhein
55 3 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Energieverbrauchskennzeichnung Labels an Geräten austauschen I n der ersten Märzhälfte (von 1. bis 18.3.) müssen Händler die Labels für netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1.500 Litern Volumen, netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler, Fernsehgeräte, Monitore, be- stimmte Displays, Waschmaschinen und Wäschetrock- ner austauschen. Dies gilt sowohl für Ladengeschäfte als auch für Internetshops. Seit dem 1. November 2020 müssen die Lieferanten sowohl das alte als auch das neue Etikett mitliefern. Fehlende Labels sollten Händler beim Lieferanten anfordern. Gibt es kein neues Label, müssen die betroffenen Geräte bis 1. Dezember 2021 abverkauft werden. Die neuen Labels enthalten auch einen QR-Code, der zu weiteren Informationen über das Produkt in einer Datenbank führt. Grundlage sind die europäischen und deutschen Energieverbrauchs- kennzeichnungs-Vorschriften. ao André Olveira-Lenz 0761 3858-260 andre.olveira-lenz@freiburg.ihk.de Photovoltaikanlagen II Kleine Betreiber sind nicht mehr IHK-Mitglied N ach früherer Rechtslage haben die Finanzämter den Betrieb jeder Photovoltaikanlage - egal ob von Privatpersonen oder Gewerbetreibenden - als gewerbesteuerpflichtiges Gewerbe ein- gestuft, weil die Betreiber in das allgemeine Stromnetz einspeisen und so unternehmerisch tätig sind. Die Gewerbesteuerpflicht war für die IHK bindend und hatte die IHK-Mitgliedschaft zur Folge. Somit war bisher - auch ohne Gewerbeanmeldung – mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage die gesetzliche IHK-Mitgliedschaft verbunden. Das hat sich nun geändert. Mit dem Jahressteuergesetz („Gesetz zur weiteren steuerlichen För- derung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) hat der Gesetzgeber Photovoltaikanlagenbetreiber von der Gewerbesteuerpflicht – und damit auch von der IHK-Mitglied- schaft – befreit, sofern die installierte Leistung der Anlage nicht mehr als 10 Kilowatt beträgt und keine weiteren gewerblichen Tätigkeiten vorliegen. Mit der IHK-Mitgliedschaft entfallen sämtliche damit ver- bundenen Rechte und Pflichten. Das gilt rückwirkend seit 1. Januar 2019. Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 Kilowatt Leistung bleiben dagegen IHK-Mitglieder und somit grundsätzlich beitragspflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Einzelunterneh- mer oder eine nicht im Handelsregister eingetragene Personengesell- schaft (BGB-Gesellschaft) einen nach dem Einkommensteuergesetz ermittelten Gewerbeertrag/Gewinn aus dem Gewerbebetrieb von 5.200 Euro pro Jahr nicht überschreitet. ao André Olveira-Lenz 0761 3858-260 andre.olveira-lenz@freiburg.ihk.de ERFINDERBERATUNG Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bie- tet telefonische Erfinderberatungen am zwei- ten Dienstag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termine: 9. März und 13. April. Anmeldung: Geschäftsbereich Innovation, Technologie der IHK, Telefon 07721 922-181 (Rebecca Auber) oder Fax 07721 922-9181. Die IHK Südlicher Oberrhein bietet telefo- nische Erfinderberatungen in Freiburg und Lahr an. In Freiburg finden diese immer am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 4. März und 1. April. In Lahr finden die Erfin- derberatungen immer am dritten Donnerstag im Monat statt. Nächster Termin: 18. März . Anmeldung: Petra Laumen, Telefon 0761 3858- 262, petra.laumen@freiburg.ihk.de Bild: Smileus
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5