Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'21 -Südlicher Oberrhein
29 3 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Ihr Partner in Kunststoff! Sie suchen? Wir liefern: Halbzeuge. Fertigteile. Arbeitsschutz. CNC-Kunststoffbearbeitung (bis 2000x3000mm) 77955 Ettenheim Rudolf-Hell-Str. 18 Tel. 07822/44639-0 www.hs-industriebearf.de info@hs-industriebedarf.de Stramka_90 x 49.indd 1 14.08.18 09:59 Beratergruppe für den Mittelstand _ In Kooperation mit: Braun, Schmidt & Wild Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Follner & Wild Treuhand Rastatt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wild IT-Consult KG IT Risk & Performance Kanzlei WILD Vereid. Buchprüfer Steuerberater Gerwigstraße 4, 76437 Rastatt Tel. 072 22-7717-0 Steuer- und Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung www.kanzlei-wild.de A NWALTSKANZLEI D R . R EICHERT & K OLLEGEN – V ERTRAUEN GEGEN V ERTRAUEN – VERLÄSSLICH , KOMPETENT , DURCHSETZUNGSSTARK ERBRECHT Verwaltungsrecht Arbeitsrecht JURIST AUS LEIDENSCHAFT ERFAHRUNG UND KRAFT Am Froschbächle 16 · 77815 Bühl Tel. 0 72 23/9 49 10 · Fax 0 72 23/9 49 191 E-mail: kanzlei@reichert-recht.de WWW.REICHERT-RECHT.DE R ECHTSANWALT D R . B ERND R EICHERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER aus der Region empfehlen sich Veranstaltung: Onlinehandel über Grenzen Neue Regeln ab Juli O nlinehandel kennt keine Grenzen. Allerdings können Bestellun- gen von Privatpersonen aus dem Ausland deutsche Lieferanten vor erhebliche Probleme stellen. Denn wenn mit diesen Lieferungen bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, muss bisher die Umsatzsteuer des Empfangslandes berechnet werden. Bleibt der Versender unter dem jeweiligen Schwellenwert, erfolgt die Abrech- nung mit deutscher Steuer. Diese Versandhandelsregeln ändern sich zum 1. Juli. Die Besteuerung im Empfangsland wird dann häufig der Regelfall. Nur für Kleinstunternehmen mit EU-weiten Umsätzen aus sogenannten „grenzüberschreitenden Fernverkäufen“ von ins- gesamt bis zu 10.000 Euro netto ist weiterhin eine Besteuerung im Herkunftsland vorgesehen. Auch elektronische Plattformen, also Betreiber elektronischer Marktplätze, werden dann in manchen Fällen in die mehrwertsteuerliche Leistungskette miteinbezogen. Die EU stellt ein einheitliches Portal, den sogenannten „One-Stop-Shop“ zur Verfügung, über den Registrierung und Abgabe der Steuerer- klärungen EU-weit alternativ zu einer Registrierung im jeweiligen EU-Mitgliedstaat erfolgen können. In einer Onlineveranstaltung am 22. März werden die neuen steuerlichen Regelungen am Beispiel eines deutschen Onlinehändlers mit Lieferungen ins EU-Ausland genau erläutert. ste Petra Steck-Brill 07821 2703-690 petra.steck@freiburg.ihk.de USA-Sprechtag & Information der Handelskammern Nordamerika im Fokus E s sind oft sehr individuelle Fragen, die Unternehmen bei den Geschäften in den USA begleiten. Was ist für mein Vorhaben eine geeignete Vertriebsstrategie? Wo sollte ich gründen, und was ist die passende Gesellschaftsform? Was verbirgt sich hin- ter „W8-BEN“ und Quellensteuern? Benötige ich ein Visum zur Durchführung eines Auftrags in den USA? Der virtuelle USA- Sprechtag am 12. März dient der Klärung genau solcher Fragen. Michaela Schobert, die seit einigen Jahren die Consultingabteilung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Atlanta leitet, steht dabei für Einzelgespräche zur Verfügung. Die Teilnahme am Sprechtag ist kostenfrei, die Uhrzeit ihres jeweiligen 45-minütigen Beratungsgesprächs erhalten die Teilnehmer nach Vereinbarung bei der Anmeldung unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( Nr. 126146460) Am 23. und 25. März stehen erneut die USA und Kanada im Fo- kus. In einer zweiteiligen gemeinsamen Veranstaltung berichten die deutschen Handelskammern in den USA und Kanada über die Lage nach dem Präsidentenwechsel und die Coronasituation mit ihren Auswirkungen. Außerdem geht es um rechtliche Entwicklungen, Vertriebsmodelle sowie Visafragen. www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( Nr. 3326114)
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