Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'21 -Südlicher Oberrhein

III 3 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Wer wird gewählt? Die rund 70.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung. Diese werden sich in den kommenden fünf Jahren für die Interessen aller Branchen im IHK- Bezirk einsetzen. Wie wird gewählt? Die IHK-Wahl wird als Briefwahl und erstmals auch als Onlinewahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten zeitgleich die Unterlagen für beide Wahlver- fahren. Das heißt, sie können sich für eines der beiden Wahlverfahren – entweder Briefwahl oder Onlinewahl – entscheiden. Sowohl für die Brief- als auch für die Online- wahl enthält die Wahlordnung Vorgaben, die das Einhalten der Wahlrechtsgrundsätze gewährleisten. Die Wahlordnung wurde von der Vollversammlung beschlossen sowie vom Wirtschafts- ministerium Baden-Württemberg geprüft und genehmigt. Alle Informationen zur Abgabe der Stimmen sind auch abrufbar unter www.ihk2021.de Wie ist die Wahl organisiert? Die IHK-Mitgliedsunternehmen wählen in allgemeiner, geheimer und freier Wahl. Um der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks Rechnung zu tragen, werden alle Mitgliedsunternehmen je nach Branchenzu- gehörigkeit und Unternehmenssitz in Wahlgruppen und Wahlbezirke eingeteilt. Das bedeutet beispielsweise, dass alle Industrieunterneh- men mit Sitz in der Ortenau ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung aus der Wahlgruppe produzierendes Gewerbe, Wahlbezirk Lahr, wählen. Anzahl und Verteilung der Sitze Das IHK-Gesetz und die Wahlordnung legen die rechtlichen Rah- menbedingungen der IHK-Wahl fest. Zur Vorbereitung auf die anstehende IHK-Wahl hat die aktuelle Vollversammlung die Än- derung der Wahlordnung beschlossen. Entsprechend der Wirt- schaftsstruktur der IHK Südlicher Oberrhein werden 50 Sitze in 4 Wahlgruppen aufgeteilt in 2 Wahlbezirke für die Wahlperiode 2021 bis 2026 vergeben. (Die Wahlgruppen und die Sitzverteilung zeigt die Grafik.) Wann tagt die Vollversammlung? Konstituierende Sitzung der neu gewählten IHK-Vollversammlung ist im Juli 2021. Wie oft tagt die Vollversammlung? Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung werden für fünf Jahre ge- wählt. Das Gremium tagt in der Regel dreimal im Jahr, wechselnd an den Standorten der IHK in Freiburg und Lahr. Bekommen die Mitglieder ein Sitzungsgeld? Die Mitgliedschaft in der IHK-Vollversammlung ist ein Ehrenamt und wird nicht vergütet. Dies gilt ebenfalls für die Tätigkeit von Präsident beziehungsweise Präsidentin und den Mitgliedern des Präsidiums. Was macht die Vollversammlung? Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und ent- scheidet über alle Fragen, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zu ihren wich- tigsten Aufgaben gehören die Verabschiedung des Satzungsrechts, insbesondere die jährliche Feststellung des Budgets und die Festset- zung der Beiträge und Gebühren. Die Vollversammlung entscheidet zusätzlich über die Errichtung von Fachausschüssen und Einigungsstel- len sowie über die Bildung öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse zwischen IHKs oder die Übertragung von Aufgaben auf andere IHKs. Wer beantwortet meine Fragen? Bei Fragen können Sie sich an das Wahlteam wenden: wahlausschuss@freiburg.ihk.de oder 0761 3858250 Informationen zu den KandidatInnen Die Kandidatenlisten nach § 11 Abs. 7 der Wahlordnung hat der Wahlausschuss auf der Homepage der IHK bekanntgemacht, abrufbar unter www.ihk2021.de Dort sind auch alle weiteren Informationen zur Wahl enthalten. Auf den folgenden Seiten, stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten jeweils mit Bild und Wahlslogan vor – alphabetisch sowie nach Wahlgruppe und -bezirk sortiert. Häufige Fragen und die passenden Antworten FAQs zur Wahl Wahlgruppen und Sitzverteilung in der Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein

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