Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'21 - Hochrhein-Bodensee

31 2 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IhrSpezialist für innovative Lösungen im Büro consulting it-support service scan copy print www.sirius-gmbh.de 1.800 m 2 , klimatisiert, beheizbar, ebenerdig, eingezäunzt und abschließbar, Rampe und genügend Parkplätze vorhanden, Gewerbepark Breisgau im Dreiländereck D/ F / CH, Nähe Autobahn A5, Tel. 0171/8302843 Produktions-/Montage- oder Lagerhalle I MMOB I L I E N Wie läuft ein Mediationsverfahren ab? Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverant- wortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediations- verfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich aber zumeist fünf Phasen unterscheiden: 1. Einstieg Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwen- digen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen. 2. Darstellung der Positionen Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sicht- weisen erkennbar. 3. Ermittlung der Interessen In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinterliegenden In- teressen und entwickeln gegenseitiges Verständnis. 4. Suche nach Lösungsoptionen Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profi- tieren. 5. Abschlussvereinbarung Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abge- schlossen, die von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet wird. Wichtig: Ab der Einleitung bis zur Beendigung des Ver- fahrens dürfen die Parteien keine gerichtliche Klage einreichen. Soweit bei Beginn der Mediation bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, müssen die Parteien für die Dauer der Mediation das Ruhen dieses Verfahrens beantragen. Was kostet ein Mediationsverfahren? Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus einem einmaligen Verfahrensentgelt für das Mediationszen- trum und dem Mediatorenhonorar auf Stundenbasis zusammen. Die Kosten tragen die Parteien zur Hälf- te, die eigenen Kosten trägt jede Partei selbst, wenn nichts anderes vereinbart ist. TV/doe IHK-Ansprechpartnerin Susanne Tempelmeyer-Vetter 07531 2860-156 susanne.tempelmeyer-vetter@ konstanz.ihk.de

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