Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'21 -Südlicher Oberrhein

60 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2021 Praxiswissen STEUERN vereinbart bestehen. Ausdrücklich ausgenommen ist die Abgabe von Getränken. Hier kommt weiterhin der Regelsteuersatz zur Anwendung. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden seit Anfang 2020 gefördert. Die Förderung wird im Umfang von 25 Prozent der för- derfähigen Aufwendungen gewährt. Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 entstehen, wird von zwei auf vier Millionen Euro pro Jahr erhöht, sodass die maximale Forschungszulage in diesem Zeitraum eine Million Euro pro Jahr beträgt. Die Bundesregierung erweitert die staatlichen Unterstützungsprogram- me für Unternehmen, die von der Coronapandemie betroffen sind. Für die Corona-Überbrückungshilfe Phase 2, die die Erstattung betriebli- cher Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020 vorsieht, können noch bis 31. Januar 2021 Anträge gestellt werden. Die Frist wird möglicherweise verlängert. Zudem ist die Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 für die Erstattung von betrieblichen Fixkosten für Januar bis Juni 2021 geplant. Daneben wird ein Zuschuss für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen gewährt. Ein Corona-Schnellkredit kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Förderprogramme des Landes schließen teilweise Lücken bei der Unterstützung und sollen bis ins Jahr 2021 verlängert werden. Hinsichtlich der bestehenden Verrechnungspreisdokumentations- pflichten soll die Umsatzschwelle, ab der die Erstellung eines Master Files (sogenannte Stammdokumentation) notwendig ist, ab dem Ver- anlagungszeitraum 2021 von 100 Millionen auf 50 Millionen Euro her- abgesetzt werden. Die Stammdokumentation soll dann zudem jährlich elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln sein. Bei der Sozialversicherung haben sich die Beitragsbemessungs- grenzen zum 1. Januar geändert (siehe Tabelle). Per Verordnung hat das Bundeskabinett diese Beträge angehoben. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beläuft sich 2021 auf 14,6 Prozent (wie im Vorjahr) des Bruttoeinkommens. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte. Die Krankenkassen erheben in der Regel individuelle Zusatzbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls jeweils zur Hälfte tragen. Der Beitragssatz für die Pflege- versicherung beträgt 3,05 Prozent, für Kinderlose über 23 Jahre 3,3 Prozent (wie 2020), der Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,6 Prozent (wie im Vorjahr) und zur Arbeitslosenversicherung 2,4 Prozent (wie im Vorjahr). Claudio Schmitt, Bansbach GmbH BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung Kranken- und allgemeine Pflegeversicherung Gültigkeit alte Länder und Berlin-West neue Länder und Berlin-Ost alte und neue Länder Euro Euro Euro 2019 80.400,00 73.800,00 54.450 ,00 2020 82.800,00 77.400,00 56.250 ,00 2021 85.200,00 80.400,00 58.050,00 IMPRESSUM „WIRTSCHAFT IM SÜDWESTEN“ Zeitschrift und amtliches Verkündungsorgan der Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg - ISSN 0936-5885 Redaktion: Pressestelle der Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg i. Br. e.V.: Ulrich Plankenhorn (Leitung, v. i. S. d. P.) Kathrin Ermert, Dr. Susanne Maerz Redaktionsassistenz: Andrea Keller Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg Postfach 860, 79008 Freiburg Telefon 0761 15105-0, Fax 0761 3858-398 E-Mail: wis@freiburg.ihk.de www.wirtschaft-im-suedwesten.de Titelbild: architetta - iStock Verlag und Anzeigen: Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofsstr. 16, 76532 Baden-Baden Verlags-/Anzeigenleitung: Achim Hartkopf Anzeigendisposition: Andrea Albecker Telefon 07221 211912, albecker.andrea@pruefer.com www.pruefer.com Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 39 gültig ab Januar 2021. Satz: Freiburger Druck GmbH & Co. KG www.freiburger-druck.de Druck: Ernst Kaufmann GmbH & Co. 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