Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'21 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
32 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2021 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg REGIONALSPLITTER Susanne Irion neue Bürgermeisterin von Trossingen Neue Bürgermeisterin der Hochschulstadt Trossingen ist Susanne Irion, die sich in der Wahl gegen drei Bewerber durchsetzte. Sie erreichte mit 3.647 Stimmen über 50 Prozent, der schärfste Mitbe- werber, Ralf Sulzmann, erreichte rund 40 Prozent der Wählerstim- men. Susanne Irion ist bislang Bürgermeisterin von Holzmaden und wurde vor allem von der CDU-Fraktion in der Musikstadt unterstützt. Rottweil bekommt eine Innenstadtmanagerin Tamara Retzlaff ist die neue Innenstadtmanagerin der Stadt Rottweil Sie wurde einstimmig von der Lenkungsgruppe Innenstadt aus den beiden finalen Kandidaten ausgewählt. „Wir setzen damit gerade angesichts der aktuellen Coronakrise ein wichtiges Zeichen der Hoffnung für Handel und Gastronomie in unserer Stadt“, erklärt Rottweils Oberbürgermeister Ralf Broß. Tamara Retzlaff startete zum Jahresbeginn mit ihrer neue Aufgabe. Die Lenkungsgruppe ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Stadt Rottweil und des GHVs. Neben Mitgliedern der Stadtverwaltung und des GHVs sitzen auch Vertreter des Gemeinderats und der IHK in dem Gremium, das sich am Ende einstimmig für Tamara Retzlaff entschied. Retzlaff, die aus Balingen stammt, ist durch ihre bisherigen Tätigkeiten sehr vertriebs- beziehungsweise handelserfahren und bestens vertraut mit der digitalen Welt des Internets. Neue Spitze bei der Bundesbank Villingen-Schwenningen Wechsel bei der Bundesbankfiliale und Kontinuität zugleich: Dietmar Engler, der bisherige stellvertretende Leiter der Filiale der Bundes- bank in Villingen, übernimmt den Chefsessel als Nachfolger von Helmut Amann. Dieser hat die Niederlassung fast zehn Jahre ge- leitet und geht jetzt in den Ruhestand. Engler ist seit 1980 bei der Bundesbank beschäftigt und kam über die Stationen Rottweil und Tuttlingen nach Villingen-Schwenningen. Dort ist eine von sechs Bundesbankfilialen, die hauptsächlich für die Bargeldversorgung in ihrer Region zuständig sind. ESF-Mittel für Projekte in Landkreisen Tuttlingen und Rottweil Jährlich kann der Europäische Sozialfond (ESF) 180.000 Euro einset- zen, um die Chancen sozial benachteiligter Menschen im Landkreis Tuttlingen zu fördern und zu verbessern. Im kommenden Jahr setzen die neuen Förderprojekte vor allem bei der Berufsorientierung im Übergang von der Schule in die Ausbildung an und reichen bis zu Weiterbildungen und Qualifizierungen. Gefördert werden berufliche Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase sowie alleinerziehen- de Mütter aus dem Bereich der Grundsicherung undAlleinerziehen- de, Langzeitarbeitslose und schulschwache Jugendliche. Der Arbeits- kreis hat sich für dieVergabe der Fördergelder an drei Bildungsträger entschieden. BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH Tuttlingen, Berufsförderungszentrum BFZ Möhringen gGmbH und Pro Job gGmbH Rottweil konnten mit ihren Projekten zur sozialen Inklusion und der Bekämpfung vonArmut und Diskriminierung dabei überzeugen. Die Förderprojekte für 2021 im Landkreis Tuttlingen sind durchweg aus Mitteln des Landkreises, des Landes Baden- Württemberg und des Bundes, der Agentur für Arbeit wie auch von privaten Unternehmen kofinanziert. Dieser Anteil der finanzierten Mittel liegt bei 55 Prozent. Der ESF trägt mit den restlichen 45 Pro- zent zur Finanzierung der Gesamtkosten bei. bk Marktstammdatenregister Stromerzeugungseinheiten bis Ende Januar melden Marktstammdatenregister Am 31. Januar 2019 ist das sogenannte Marktstammda- tenregister online gegangen. Es erfasst Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen. Dazu zählen unter anderem alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen, Anlagen zur Erzeu- gung von erneuerbarer und konventioneller Energie sowie Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas. Neben der Re- gistrierung müssen die Daten natürlich auch aktuell gehalten werden. Zu erreichen ist das Marktstammdatenregister über www.marktstammdatenregister.de. D ie IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erinnert daran, dass noch bis Ende Januar 2021 sämtliche, aktiven und ans Netz ange- schlossenen Stromerzeugungsanlagen verpflichtend im sogenannten Marktstammdatenregister zu registrieren sind. Betroffen sind in der Praxis zum Beispiel Betreiber von Photovolta- ikanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), ortsfester Strom- speicher, Wasserkraft- und Windenergieanlagen oder Biomassean- lagen. Auch spielt es keine Rolle, ob die Anlagen zum Beispiel eine Förderung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) erhalten oder nicht. Darüber hinaus können außerdem die Betreiber von Not- stromaggregaten in der Pflicht sein, wenn deren Anlagen bestimmte Voraussetzungen besitzen. Die Regist- rierungspflicht besteht auch, wenn die Anlage bereits in der Vergangenheit in ei- nem anderen Register gemeldet wurde. Da es keine Mindestgröße bei den An- lagen gibt, sollten die Betreiber solcher Stromerzeugungsanlagen nochmals dringend prüfen, ob sie ihre Anlage be- reits im Marktstammdatenregister gemeldet haben. Kurz vor dem Ablauf der zweijährigen Übergangszeit fehlen bundesweit noch meh- rere zehntausend Anlagen im Register. Im schlimmsten Fall riskiert der Betreiber am Ende seine Förderung oder vielleicht sogar ein Bußgeld. Tro Marcel Trogisch, Fachbereich Innovation | Technologie 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de
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