Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'21 - Hochrhein-Bodensee
55 1 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ein Kostenerstattungsanspruch zu, wenn die abmahnung erkennbar un- berechtigt war, nicht den formalen anforderungen an eine abmahnung entspricht oder unberechtigterweise ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht wurde. Schließlich wird für Verstö- ße im Internet der sogenannte „Fliegende Ge- richtsstand“ abgeschafft, das heißt das Gericht, bei dem Klage erhoben wird, kann nicht mehr frei, sondern muss am Sitz des Beklagten gewählt werden. Neues Weingesetz nach über 50 Jahren wird das deutsche Weinrecht reformiert. Kern der reform sind neuregelungen zur Qualitätsbestimmung. Bislang gilt in Deutschland, dass jeder Wein – unabhängig von seiner Her- kunft – ein Spitzenerzeugnis sein kann (Prinzip der „Qualität im Glase“). Seit den 1960er-Jahren ist für die Qualitätsbezeichnung nicht die Herkunft, sondern – vereinfacht gesagt – der Zuckergehalt der Trauben maßgeblich (Oechsle). Bekanntlich sind aber nicht allein die Oechslegrad ausschlaggebend für die Qualität eines Wei- nes, sondern vielmehr das Zusammenspiel von Boden, Klima und sonstigen natürlichen Gegebenheiten (Terroir). nach dem Vorbild anderer großer europäischer Weinbaunationen wie Frankreich und Italien soll künftig auch in Deutschland die Herkunft eines Weines im Mittelpunkt stehen. Dabei gilt der Grundsatz: je genauer die Herkunft, desto höher die Qualität. Dafür soll eine „Herkunftspy- ramide“ eingeführt werden, an deren Spitze eine einzellage steht. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) sieht in einem Vorschlag eine Übergangsfrist bis zum Jahrgang 2026 vor. eine entscheidung des Gesetzgebers hierzu steht noch aus. Grundstücksübertragungen eine reform des Grunderwerbssteuer- gesetzes ist schon lange geplant. Über den von der Bundesregierung im Juli 2019 gefassten entwurf, der bereits am 1.1.2020 hätte in Kraft treten sollen, wird indes weiter zwischen den regierungsfraktionen disku- tiert. einige Bundesländer – zuletzt auch Baden-Württemberg – ma- chen weiter Druck und drängen auf eine rasche novellierung. Der entwurf sieht vor, dass die Grunder- werbssteuer auch dann zu erheben ist, wenn nicht ein Grundstück, sondern eine ein Grundstück haltende Gesellschaft übertragen wird. Derzeit wird die Steuer nur fällig, wenn innerhalb von fünf Jahren 95 Prozent der anteile einer solchen Gesellschaft übertragen werden; künftig sollen 90 Prozent der anteile innerhalb von zehn Jahren genügen. Die neuregelung würde damit eine erhebliche Steuerverschärfung bei sogenannten „Share- Deals“ mit sich bringen. Wettbewerbsrecht 4.0 Die fortschreitende Digitalisierung hat erhebliche Verän- derungen der wirtschaftlichen Machtverhältnisse mit sich gebracht. Daten haben eine immer größere Bedeutung als Wertschöpfungsfak- tor. Insbesondere im Bereich der Plattfor- mökonomie sind starke Marktkonzentra- tions- und Monopolisierungstendenzen zu beobachten. Mit dem von der Bundesregie- rung kürzlich vorgelegten entwurf für ein „Wettbewerbsrecht 4.0“ (GWB-Digitalisierungsgesetz) sollen kleine Unternehmen künftig gestärkt und die Marktmacht von Google & Co. soll be- schränkt werden. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digital- unternehmen vor. Plattformunternehmen mit marktübergreifender Bedeutung soll es danach künftig untersagt werden können, ihre ei- genen angebote – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – im Vergleich zu Wettbewerbern bevorzugt zu behandeln. Verbraucher sollen sich so für das für sie beste Produkt entscheiden können, und die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern sollen erhöht werden. Im nächsten Schritt beraten Bundestag und Bundesrat über den entwurf. Compliance Die Sanktionierung von Unternehmen für Gesetzes- verstöße sowie für das Unterlassen erforderli- cher aufsichtsmaßnahmen – das heißt für eine mangelhafte Compliance-Organisation – rich- tet sich bislang nach dem Ordnungswidrigkei- tenrecht. Dies wurde in der Vergangenheit vielfach als unzureichend empfunden, etwa weil Verstöße nur mit maximal zehn Mil- lionen euro geahndet werden konnten. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das Sanktionsrecht für Unternehmen umfassend neu zu regeln. nachdem bereits vergangenes Jahr ein erster inoffizieller entwurf ver- öffentlicht wurde, hat die Bundesregierung Mitte 2020 den entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integri- tät in der Wirtschaft“ vorgelegt. Der entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Unternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen und den Behörden dabei ein schärferes Sankti- onsinstrumentarium an die Hand geben. Zugleich sollen Compliance- Bilder: klickerminth - Fotolia, alefat/M. Doerr & M. Frommherz Gbr - adobestock
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