Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'21 - Hochrhein-Bodensee

53 1 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ein abkommen mit der eU, solange es dies jedoch nicht gibt, kön- nen keine Präferenzerklärungen für Lieferungen zwischen eU und UK abgegeben werden. Darüber hinaus verlieren alle britischen Waren, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Lieferung, den präferenzi- ellen Ursprungsstatus und können seit Jahresanfang nicht mehr in die Kalkulation europäischer Ursprungsware einbezogen werden. Wer Langzeitlieferantenerklärungen abgegeben hat, muss diese gegebenenfalls zurückziehen, sollten die darin genannten Waren ihren Ursprung verlieren. Unternehmen, die aus eigenen Produkti- onsstätten im Vereinigten Königreich exportieren, können von einer ganzen reihe von Freihandelsabkommen profitieren, die Großbri- tannien zwischenzeitlich mit zahlreichen Staaten geschlossen hat. ein wenig Klarheit im Post-Brexit-Warenverkehr gibt es im Bereich der Exportkontrolle . Das Bundesamt für Wirtschaft und ausfuhr- kontrolle (Bafa) hat darüber informiert, dass bestehende Verbrin- gungsgenehmigungen ihre Gültigkeit als ausfuhrgenehmigungen behalten. außerdem wurde Großbritannien in einen großen Teil der allgemeinen Genehmigungen als begünstigtes Land aufgenommen. Spannend wird das außenwirtschaftsrecht auf der anderen Seite der Welt, denn seit 1. Dezember gilt Chinas neues exportkontrollrecht, das auch für deutsche Firmen wichtig werden kann. Wie schon aus dem amerikanischen recht bekannt, zeigt auch das chinesische Gesetz exterritoriale ansätze, sodass Unternehmen, die Geschäfte in und mit China machen, nicht umhinkommen werden, sich genauer damit zu beschäftigen. Zusätzlich gewinnt die exportkontrolle an Komplexität durch die Reform der Dual Use Verordnung , auf die sich im november nach langem ringen politisch geeinigt wurde. Das Inkrafttreten der neuen regelungen, die neben Verfahrenserleichterungen und verstärkter Kooperation auch strengere Kontrollen für bestimmte Technologien bedeuten, ist im Sommer 2021 geplant. Komplex bleibt auch die internationale Handelspolitik . nicht wenig Unternehmen im Südwesten spüren die globalen Spannungen vor allem durch zusätzliche Zölle, etwa bei der einfuhr aus den USa oder auch bei der Lieferung chinesischer Produkte in die USa. Viel Hoffnung liegt in handelspolitischer Sicht daher auf der kommen- den US-Legislaturperiode, die im Januar unter Joe Biden beginnt. Derzeit erhebt die eU Zusatzzölle von 25 Prozent auf eine reihe amerikanischer Waren. Bleibt noch ein vorausschauender Blick auf das Mehrwertsteuer- digitalpaket , das auswirkungen auf den Onlinehandel hat, der zunehmend grenzüberschreitend stattfindet. Die letzte Stufe des Gesetzespakets tritt am 1. Juli in Kraft. Betroffen sind davon Lie- ferungen an Privatkunden im europäischen ausland, die derzeit bis zur sogenannten Lieferschwelle im abgangsland zu besteuern sind. Dies gilt künftig nur noch für sogenannte Fernverkäufe bis zu einem Umsatz von 10.000 euro im Jahr. Darüber hinaus muss die Besteuerung im empfangsland erfolgen, wofür die eU mit dem eU-One-Stop-Shop (eU-OSS) ein einheitliches Portal zur Verfügung stellt, über das die registrierung und die abgabe der Steuererklä- rungen erfolgen. Im Zuge des Digitalpakets wird außerdem ab Juli 2021 die bisher geltende Befreiung von der einfuhrumsatzsteuer für Kleinsendungen unter 22 euro aufgehoben, um der großen Zunahme von geringwer- tigen Sendungen im e-Commerce und damit dem hohen ausfall von Umsatzsteuer zu begegnen. Damit verbunden sind Änderungen im Zollrecht. Zukünftig muss für jede Sendung bei der einfuhr eine elektronische Zollanmeldung abgegeben werden. Zur anmeldung von Post- und Kuriersendungen arbeitet der Zoll deshalb an einer Fachanwendung „aTLaS-IMPOST“. Susi Tölzel ZUSATZWISSEN Neuauflage: Praktische Arbeitshilfe Export|Import auch in der 20. auflage bringt der Klassiker der export-/Import-Lite- ratur geballtes aktuelles Know-how aus der Praxis in die Unternehmen. In einzelnen Kapiteln werden die abläufe zu den wichtigsten ex- und Importformularen ausführlich be- schrieben. Dies sind im Teil a der Warenverkehr innerhalb der eU, in Teil B die einfuhr sowie die ausfuhr und in Teil C weitere Vorschriften im internationalen Warenverkehr. Informationen zum korrekten aus- füllen der Formulare und Vordrucke ergänzen die Beschreibungen. Die Praktische Arbeitshilfe wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskam- mern und kann bei der IHK für 42,90 Euro bestellt werden „Access2Markets“: Export­ datenbank in neuem Gewand Das neue Onlineportal „access- 2Markets“ der europäischen Uni- on ist seit Oktober am Start. Die Datenbank vereint nun die Länder- informationen der „Market access Database“ sowie das Importportal „Trade Helpdesk“. Unternehmen finden damit in einer Quelle alle relevanten Informationen zu Zoll- sätzen, einfuhrbestimmungen und erforderlichen Dokumenten im au- ßenhandel. eine wichtige und viel genutzte Funktion in „access2 Markets“ ist die recherche welt- weiter einfuhrzollsätze. exporteu- re sehen so auf einen Blick, wie hoch der anzuwendende Zollsatz im empfangsland ist und ob Prä- ferenzzollsätze existieren. auch die Ursprungsregeln, für die an- wendung von Präferenzen, sind di- rekt in der Datenbank hinterlegt. Daneben finden sich zahlreiche Informationen zu einfuhrformali- täten, Präferenzabkommen, Han- delsstatistiken et cetera. https://trade.ec.europa.eu/access- to-markets/de/content IHK Hochrhein-Bo- densee: Lena Gatz 07622 3907-268 lena.gatz@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Ingrid Schatter 07721 922-120 schatter@vs.ihk.de IHK Südlicher Ober- rhein: Susi Tölzel 0761 3858-122 susi.toelzel@ freiburg.ihk.de

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