Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'21 - Hochrhein-Bodensee

52 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2021 PraxISWISSen InTernaTIOnaL E in austritt aus der eU - das ist Premiere. Und so zieht sich der Brexit durch alle außenwirtschaftlich relevanten Themenfelder. ebenso virulent sind die weltweiten Handelsstreitigkeiten, die Unternehmen durch Zusatzzölle empfindlich zu spüren bekommen, sowie globale allianzen, die sich in neuen Handelsabkommen aus- drücken. Und natürlich bleiben die pandemiebedingten einreise- und Quarantänebestimmungen weltweit auch 2021 noch von Bedeutung. entsendungen und Dienstreisen unterliegen veränderten Bedingun- gen wie dem Mitführen von reisebescheinigungen in Frankreich oder der verpflichtenden Quarantäne in China. Zollrechtlich wird 2021 eher ruhig. ausnahme: Großbritannien ist jetzt ein Drittland. Beiderseits der Grenze sind also Zollanmeldungen notwendig, und auf einfuhrseite fallen Zölle an, solange beide Seiten keine einigung über ein Freihandelsabkommen erzielen, wonach es bei redaktionsschluss (18. Dezember) nicht aussah. Um die abwicklung so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es in Groß- britannien ein dreistufiges System zur abfertigung. Mit dem Start im Januar sind daher zunächst keine Vorabanmeldungen im Verei- nigten Königreich erforderlich, und nachträgliche Zollanmeldungen sind möglich. auf deutscher Seite gibt es keine Sonderregelungen für ausfuhren nach Großbritannien. Wichtig ist, dass alle offenen Verfahren und Beförderungsvorgänge, die bereits vor dem 1. Januar begonnen haben, möglichst auch vor dem austritt beendet wurden; zum Beispiel im Bereich der Verbrauchsteuern. Im Zuge der entlastungen der Wirtschaft vor dem Hintergrund von Corona ist auch die Zollabfertigung betroffen. einfuhrabgaben sind bei Zahlungsaufschub normalerweise zum 15. des Folgemonats zahlbar. Diese Fälligkeit wurde für die Einfuhrumsatzsteuer (eUSt) verlängert, seit Dezember gilt nun, dass die eUSt erst am 26. des zweiten auf die einfuhr folgenden Monats fällig ist. Inhaber von aufschubkonten werden vom Hauptzollamt kontaktiert, sollte sich durch die Veränderung des referenzbetrags eine auswirkung auf die Sicherheitsleistung ergeben. Große Veränderungen gibt es darüber hinaus nicht, zumindest so lange, bis im März 2021 das neue ATLAS-Release 9.1 an den Start gehen soll. nicht vergessen sollte man die üblichen jährlichen an- passungen des Statistischen Warenverzeichnisses. Diese sind 2021 jedoch eher überschaubar und werden vom Statistischen Bundes- amt in bewährter Form einer Gegenüberstellung bereitgestellt. www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/ warenverzeichnis-aussenhandel-2021.html regelmäßige Änderungen gibt es rund um das Thema Waren- ursprung und Präferenzen . auch 2020 hat sich die Liste der ab- kommensländer erweitert, denn seit august ist das Freihandels- abkommen mit Vietnam in Kraft. Das Land kann daher nun auch auf Lieferantenerklärungen genannt werden, sofern die Ursprungs- kriterien erfüllt sind. Weitere Verhandlungen laufen derzeit unter anderem mit australien und neuseeland, ob 2021 mit abschlüssen der Verhandlungen zu rechnen ist, ist jedoch noch unklar. Dies rückt zudem ein wenig in den Hintergrund vor der brennenden Frage, ob und wie die präferenzrechtlichen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich (UK) künftig zu regeln sind. angestrebt wird Zum Jahreswechsel gibt es immer mehr oder weniger große Änderungen bei exportwirtschaft- lichen Themen. Selten waren diese so gravierend wie 2021. Exportwirtschaftliche Herausforderungen in diesem Jahr Brexit, Zölle & Co. 2021 2021 Bild: Youst - iStock

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