Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'21 - Hochrhein-Bodensee

51 1 | 2021 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten UMWeLT PraxISWISSen CO 2 -Bepreisung für Wärme und Verkehr: anfang Januar startet das CO 2 -emissionshandelssystem (eHS) für die Sektoren Wärme und Verkehr in Deutschland, das heißt in solchen Bereichen, die nicht schon durch das europäische eHS erfasst sind. Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede Tonne CO 2 , die die Stoffe im Verbrauch verursachen werden, ein Zertifikat als Ver- schmutzungsrecht. Dadurch soll die nutzung klimaverträglicher Technologien, beispielswei- se Wärmepumpen und elektromobilität, attrak- tiver werden. Gleichzeitig werden für Unter- nehmen und Verbraucher anreize geschaffen, energie zu sparen und die erneuerbaren energien zu nutzen. Zunächst beträgt der Preis 25 euro pro Ton- ne CO 2 und steigt danach schrittweise auf 55 euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 euro gelten. www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4725206) Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes: Im Ok- tober 2020 ist die Änderung des baden-württem- bergischen Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten. es führt nach einjähriger Übergangsfrist ab anfang 2022 für gewerbliche neubauten sowie für neue Park- plätze mit mindestens 75 Stellplätzen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ein. alternativen sind nur eingeschränkt möglich. Unternehmen in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten müssen sich auch darauf einstellen, dass sie ihren Kommunen Daten für die neu geforderten kommunalen Wär- mepläne übermitteln müssen. www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4923628) Altbatteriesammlung in Unternehmen: Mit der am 1. Januar in Kraft getretenen novelle des Batteriegesetzes soll vor allem die Sammlung von altbatterien verbessert werden. Interessierte Unter- nehmen können als freiwillige rücknahmestellen für Gerätebatterien agieren und haben dann einen anspruch auf kostenlose abholung gegenüber den Gerätebatterie-rücknahmesystemen, sobald eine Sammelmenge von 90 Kilogramm erreicht ist. Die besagten Sys- teme finanzieren sich über die Beiträge aller Hersteller und Impor- teure von neuen Batterien, welche sich künftig alle bei der Stiftung elektro-altgeräte-register registrieren lassen müssen. www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4943694) Ökodesign-Vorgaben für diver- se Produkte: Hersteller von Fern- sehern, Geschirrspülern, Waschma- schinen, Kühlschränken und anderen Produkten dürfen ab März nur noch Geräte auf den Markt bringen, wenn sie ersatzteile und reparaturanleitun- gen vorhalten. ersatzteile müssen mit „allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden kön- nen”. Dies ergibt sich aus mehreren eU- Verordnungen mit anforderungen an die Produkt-Gestaltung („Ökodesign“), die im März in Kraft treten. www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 4548196) Verbot von Einwegplastik: ab 3. Juli dürfen bestimm- te einwegartikel aus Plastik, unter anderem Plastik- besteck und -geschirr, Strohhalme, Styroporbehälter für warmes essen und Getränke oder auch Wattestäb- chen mit Plastik, nicht mehr verkauft werden. nach dem Bundestag hat am 6. november 2020 auch der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021: erneut ge- ändert wird das erneuerbare-energien-Gesetz (eeG), dessen novelle in den ersten Monaten des neuen Jahres in Kraft treten soll. Leider wird damit weitere Bürokratie aufgebaut, zum Beispiel für Photovoltaikanlagen. auch für altanlagen gibt es noch keine guten anschlusslösungen. Weitere rechtsunsi- cherheiten bleiben bestehen, vor allem bei der abgrenzung sogenannter Dritt- strommengen auf dem Betriebsgelän- de. Positiv zu vermerken ist, dass beim Selbstverbrauch von erneuerbaren energien die bisher geforderte Perso- nenidentität aufgehoben werden soll. Verbesserungen für Unternehmen gibt es auch bei der „Besonderen ausgleichs- regelung“, mit denen sowohl die Senkung der eeG-Umlage durch Mittel aus dem Bundeshaushalt als auch die Folgen der Coronakrise aufgefangen werden sollen. ba/bm Eine umfangreiche Stellungnahme zum neuen EEG unter www.dihk.de 2021 Klimaschutz, Batterieentsorgung, Ersatzteile und Reparaturen, Verbot von Einwegplastik sowie erneuerbare Energien: Das sind Bereiche des Umweltrechts, in denen sich 2021 etwas ändert. alte Batterien sollen besser gesammelt, Pro- dukte aus einwegplastik verboten werden. Bilder: andriU/puschenka - adobe Stock Änderungen im Umweltrecht Batterien sammeln

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