Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

31 12 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten b) Organisieren von Verbesserungsprozessen, c) Berücksichtigen von Lasten- und Pflichtenheft, d) Anwenden des Projektmarketings Die schriftliche Prüfung in den genannten Handlungsfeldern wird in Form einer Situations- aufgabe durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 240, höchstens 300 Minuten. § 5 Prüfungsteil „IT-Kompetenzen in der vernetzten Industrie“ Der Prüfungsteil „IT-Kompetenzen in der vernetzten Industrie“ umfasst die Handlungsfelder: • Digitale Vernetzung • IT-Sicherheit und Datenschutz Durch die Prüfung soll die Befähigung nachgewiesen werden, unter Berücksichtigung techni- scher und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und der Qualität, die beiden Handlungs- felder umsetzen und nachweisen zu können. In diesem Rahmen können folgende Themen der Handlungsfelder geprüft werden: 1. „Digitale Vernetzung“: a) Physikalischen Aufbau strukturierter IT-Netze unter Berücksichtigung der Über- tragungsmedien/-Protokolle und Netzwerkkomponenten/Netzwerktopologien analysieren, bewerten und ggf. Optimierungen veranlassen, b) Systeme zur Steuerung von Produktionseinheiten unter Berücksichtigung der IT- Strukturen beurteilen und anwenden, Anforderungen an IT-/Kommunikationssys- teme und Software definieren, c) Kommunikation zwischen Steuersystemen, Produktionssystemen und weiteren IT- gesteuerten Produkten und Diensten innerhalb und außerhalb des Unternehmens mittels aktueller Kommunikationstechnologie sicherstellen, d) Anforderungen an technische Datenerfassungssysteme und Identifikationssyste- me festlegen, e) Identifikationssysteme innerhalb eines Materialflusses bereitstellen und Informati- onen für die Betriebsdatenerfassung auswählen, f) Prozessdaten von vernetzten Produktionssystemen erfassen und auswerten, g) Potenziale der Produktionssteuerung wie Echtzeit-Tracking in der Produktionslo- gistik erkennen, entsprechende Umsetzungsprojekte initiieren und begleiten, h) Möglichkeiten zur Personalisierung bzw. Individualisierung von Produkten zu Er- reichung von kleinsten Losgrößen und deren nachvollziehbarem Herstellungsnach- weis anwenden (Nachvollziehbarkeit von Fertigungsprozessen und Haftbarkeit), i) Konzepte zur Fernwartung in der Instandhaltung (Smart Maintenance) entwickeln und umsetzen, j) Potenziale und Risiken von neuen technologischen Entwicklungen wie Cloud Computing, künstliche neuronale Netze (Deep Learning), Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) erkennen, bewerten und nutzen, k) Potenziale von nachvollziehbaren Prozessen innerhalb der Blockchain-Technologi- en erkennen und nutzen 2. „IT-Sicherheit und Datenschutz“: a) Gesamtheitliche Anforderungen (IT-Compliance) bezüglich rechtlicher, sicherheits- relevanter und weiterer gesetzlicher Vorgaben kennen, beurteilen und anwenden, Umsetzung der entsprechenden aktuellen Gesetze und Normen, b) Lösungen zur IT-Sicherheit der digitalen Vernetzung für Kunden und Lieferanten abstimmen und die notwendigen IT-Infrastruktur bereitstellen und betreiben, c) Bedrohungsszenarien und Schadenspotentiale beurteilen und technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit auf Wirk- samkeit prüfen, d) Festlegen und dokumentieren von Rahmenbedingungen für die IT-Infrastruktur gemäß relevanter Vorgaben der IT-Compliance, e) Evaluierung der eingesetzten Methoden und Maßnahmen, f) Kennen, Beurteilen und Anwenden von IT-Prozess- und Projektmanagement-Me- thoden (ITIL, agiles PM). Die schriftliche Prüfung in den genannten Handlungsfeldern wird in Form einer Situations- aufgabe durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 240, höchstens 300 Minuten. § 6 Prüfungsteil „Management und Führung“ Der Prüfungsteil „Management und Führung“ umfasst die Handlungsfelder: • Organisation und Unternehmensführung • Personalmanagement und Koordinieren von Prozessbeteiligten 1. Das Handlungsfeld „Organisation und Unternehmensführung“ umfasst insbesondere: a) Planungskonzepte unter Anwendung vernetzter Systeme erarbeiten und umsetzen, b) Veränderungen von Organisationen zielgerichtet entwickeln und umsetzen, c) Projektmanagementarten wie agiles Projektmanagement und persönliche Pla- nungstechniken anwenden, d) Integrative Managementsysteme bereitstellen und anwenden, e) Veränderungsprozesse unter Berücksichtigung der Vorschriften des Betriebsverfas- sungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte der betriebsverfassungsrecht- lichen Organe gestalten. 2. Das Handlungsfeld „Personalmanagement und Koordinieren von Prozessbeteiligten“ umfasst insbesondere: a) Rahmenbedingungen der Führung in der vernetzten Industrie anwenden, b) Tools zur Zusammenarbeit in der digitalen Arbeitswelt einsetzen, c) Kommunikationsmittel und -techniken der digitalen Arbeitswelt zur Einbindung der Prozessbeteiligten einsetzen. Die schriftliche Prüfung in den genannten Handlungsfeldern wird in Form einer Situationsauf- gabe durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt 180 Minuten. § 7 Situationsbezogener Prüfungsteil In einer Präsentation mit anschließendem situationsbezogenen Fachgespräch soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in nachweisen, dass er eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen darstellt, beurteilt und lösen kann. Die Problemstellung muss dem Ziel der Qualifikationsinhalte der Rechtsvorschrift entsprechen. DasThema für das Fachgespräch wird vom/von der Prüfungsteilnehmer/-in gewählt und mit einer Kurzbeschreibung (DIN A 4/ einseitig) dem Prüfungsausschuss zumTermin der ersten schriftlichen Prüfung zur Genehmigung vorgelegt. In der Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Prob- leme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfak- toren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Die Präsentation mit anschließendem situationsbezogenen Fachgespräch soll pro Prüfungsteilnehmer/-in min- destens 45 Minuten umfassen, dabei soll die Präsentation 15 Minuten dauern. § 8 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Auf Antrag kann die zuständige Stelle den/die Prüfungsteilnehmer/-in von der Prüfung in ein- zelnen Prüfungsteilen freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsleistungen nach dieser Verordnung entspricht. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig. § 9 Bestehen der Prüfung und Zeugnis (1) Die schriftliche Prüfung nach § 4 bis § 6 ist bestanden, wenn die drei einzelnen Prü- fungsteile jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. (2) Der Situationsbezogene Prüfungsteil nach § 7 ist bestanden, wenn er mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist. Präsentation und situationsbezogenes Fachge- spräch gehen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. (3) Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige Stelle ein Zeugnis aus. (4) Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsteile erneut abgelegt werden. § 10 Wiederholung der Prüfung (1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der/die Prüfungsteilnehmer/-in von einzelnen Prüfungsteilen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung er- brachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der/die Prüfungsteilnehmer/in sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Dabei können auch bestandene Prüfungsteile aufAntrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. § 11 Inkrafttreten Diese Besonderen Rechtsvorschriften treten am Tag nach ihrer Verkündung im Mitteilungs- blatt der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg „Magazin Wirtschaft“ in Kraft. Ausgefertigt: Villingen-Schwenningen, 22. Juli 2020 Birgit Hakenjos-Boyd Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer

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