Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'20 -Südlicher Oberrhein
55 11 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten UK-HANDEL AB 2021 Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Ver- handlungen gibt es ab Januar 2021 neue Zollbestimmungen Eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtend Die Ursprungseigenschaft muss nachge- wiesen werden, ansonsten wird – auch mit Handelsabkommen – ein Zoll erhoben Unternehmen müssen bei Waren aus Drittländern Ursprungseigenschaften genau prüfen Beim Handel mit Dienstleistungen fallen ab 2021 die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg Für Großbritannien gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall und Dual-Use-Güter Konformitätsbewertungen und Zertifizie- rungen, welche von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind innerhalb der EU nicht mehr gültig Wenn es kein Abkommen gibt, kommen un- ter anderem Zölle im Handel mit UK hinzu Quelle: Mitteilung der eU-Kommission „Getting ready for change“ Brexit Newsletter: https://www.dihk.de/ de/service/newsletter/ brexit-news-8490 Brexit Checkliste: https://www.ihk.de/ brexitcheck Ansprechpartner: IHK Hochrhein- Bodensee: Ana Mujan 07531 2860-160 ana.mujan@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Jörg Hermle 07721 922-123 hermle@vs.ihk.de IHK Südlicher Ober- rhein: Petra Steck-Brill 07821 2703-690 petra.steck@ freiburg.ihk.de exportverbote beziehungsweise -beschränkungen. Kommt bis Jahresende kein abkommen zustande, kä- men unter anderem Zölle hinzu. Importierte Waren aus dem Vereinigten Königreich würden dann nach dem gemeinsamen Zolltarif der eU verzollt und exportierte Güter ins UK nach dem Zollsatz Großbritanniens mit Zöllen belegt. Laut dem „Border Operating Model“ der britischen regierung werden sich Importhändler von Standard- ware wie Kleidung oder elektronik ab 1. Januar 2021 auf grundlegende Zollanforderungen vorbereiten müs- sen. Dazu gehören detaillierte aufzeichnungen über die importierten Waren. außerdem müssen Händler dann eine Mehrwertsteuer auf ihre Produkte entrich- ten. Innerhalb eines Zeitfensters von sechs Monaten können die Zollerklärungen nachgereicht werden. ab april 2021 sind dann für alle regulierten Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie alle tierischen Produkte (Ho- nig-, Fleisch-, Milchprodukte et cetera) Voranmeldun- gen erforderlich und Gesundheitsdokumente vorzu- legen. ab Juli 2021 müssen dann für alle Importgüter die erforderlichen Zollerklärungen zum Zeitpunkt des Imports vorliegen. Matthias Dubbert Referatsleiter Europapolitik, DIHK Brüssel Bild: ©Tobias arhelger - adobe Stock Begrenzungsinitiative abgelehnt Erleichterung in der Region D ie Schweiz wird den Zuzug von eU- ausländern nicht begrenzen. Das ist das ergebnis der Volksabstimmung vom 27. September. Dabei sprachen sich 62 Prozent der Schweizer gegen die Begrenzungsinitiative „Für eine maßvol- le Zuwanderung“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) aus. Deren Ziel war es, das Freizügigkeitsabkommen (FZa) mit der eU, das seit 2002 gilt, aufzuheben oder notfalls zu kündigen. „Die auswir- kungen für unsere region wären kaum absehbar gewesen“, sagt Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein- Bodensee. Das FZa ist einer von sieben Verträgen, die zusammen Bilaterale I ge- nannt werden und miteinander verknüpft sind. Wäre ein Vertrag gekündigt worden, wären alle sieben Verträge außer Kraft gesetzt worden (sogenannte Guillotine- Klausel). Die Verträge umfassen auch den abbau technischer Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, die Forschung, den Luft- und Landverkehr so- wie die Landwirtschaft. „Der ganze Status quo der Beziehungen der Schweiz zur eU stand auf dem Spiel“, so Marx. Wäre die Begrenzungsinitiative angenommen wor- den, hätten die Beziehungen der Schweiz zur eU von Grund auf neu geordnet wer- den müssen. „Die Wirtschaft in unserer region hätte vor einer enormen rechts-, Planungs- und Investitionsunsicherheit gestanden“, sagt Marx. Das ergebnis der Volksabstimmung habe daher in der regi- on für erleichterung gesorgt. mae
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