Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'20 - Hochrhein-Bodensee

64 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2020 PRAXISWISSEN RECHT D as Mindestkapital der GmbH nach Schweizer Recht beträgt 20.000 Schweizer Franken (bei der Schwei- zer AG sind es 100.000 Franken). Es ist voll- ständig einzuzahlen (Gebot der „Vollliberie- rung“); die Einzahlung nur eines Teils des Stammkapitals – wie bei einer deutschen GmbH – ist nicht möglich. Das Mindestkapi- tal ist vor dem Notariatstermin auf ein Sperr- konto bei einer Schweizer Bank einzuzahlen. Dem Notar muss im Beurkundungstermin die Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank vorliegen. Die Anteile der GmbH müssen jeweils auf mindestens 100 Franken lauten. Bei einem Stammkapital von 20.000 Franken wäre also zum Beispiel eine Stückelung von 200 Antei- len à 100 Franken möglich. Für die Geschäftsführung gilt: Mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Ein- zelzeichnungsrecht muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Daneben kann ein wei- terer Geschäftsführer bestellt werden, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Eintragung der GmbH erfolgt in der Regel sehr zügig. In Basel sollte man von der nota- riellen Beurkundung bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister etwa ein bis zwei Wochen einkalkulieren. Die Gebühren für Notar und Handelsregister betragen in der Regel insgesamt circa 2.000 Franken. Hinzu Die Schweiz ist für deutsche Un- ternehmen ein attraktiver Markt. Um dort tätig zu werden, bietet sich die Gründung einer GmbH nach Schweizer Recht an, nicht zuletzt wegen des im Verhältnis zur Aktiengesellschaft gerin- geren Mindestkapitals. Dabei sind jedoch einige Unterschiede gegenüber einer GmbH-Grün- dung in Deutschland zu beach- ten. Es zahlt sich deshalb aus, die zentralen rechtlichen und steuerlichen Fragen im Vorfeld der Gründung einer Schweizer GmbH abzuklären Bild: ©Tobias Arhelger - stock.adobe.com Gründung einer GmbH nach Schweizer Recht Faktischer Verwaltungsitz muss in der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5