Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'20 - Hochrhein-Bodensee
39 9 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten SIE HABEN EINE SCHWER ZU LÖSENDE FERTIGUNGSAUFGABE? SCHNELLER UND PRÄZISER GEHT ES NICHT. PRODUKTE » Schneckenradsätze » Schneckenwellen » Schneckenräder » Gewindekerne » Motorwellen » Gewindespindeln » Werkzeugspindeln » Sonderschrauben » Medizintechnik » Prototypenbau CNC LOHNARBEITEN » Fräsen » Drehen » Tieflochbohren » Schneckenradfräsen » Schneckenschleifen » Gewindeschleifen » Rundschleifen » Polygonschleifen » Exzenterschleifen AWS M.Schauber GmbH Präzisionsteile Rottweiler Strasse 34 | 78669 Wellendingen +49 7426 1042 | express@schauber-gmbh.de Schnelle Infos unter: EXPRESS.AWS-SCHAUBER.DE ANZEIGE Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 14. Juli 2020 als zuständige Stelle nach § 9 inVerbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBI. S. 920) in Verbindung mit der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen die folgenden besonderen Rechtsvorschrif- ten für die Prüfung „Zusatzqualifikation Hotelmanagement und Gastronomiemanagement“. § 1 Ziel der Prüfung (1) Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Auszubildende im anerkannten Ausbildungsberuf Hotelfachmann/Hotelfachfrau über die in der Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/in die in § 3 genann- ten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen und anwenden kann. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer - imanerkanntenAusbildungsberufHotelfachmann/Hotelfachfrau,Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau, Koch/Köchin und Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie aus- gebildet wird oder wurde und - glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in § 3 genannten Gebieten erworben hat. (2) Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestäti- gung des Ausbildungsbetriebes. (3) Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hotelfachmann/Hotelfachfrau, Restaurantfachmann/Restaurantfach- frau, Koch/Köchin und Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie erfolgen. (4) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Be- dingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hotel- fachmann/Hotelfachfrau, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Koch/Köchin und Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie. § 3 Gliederung der Prüfung und Prüfungsanforderung (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsfächer - Management im Gastgewerbe mit Computeranwendung - Berufsbezogene Fremdsprachen - Praktische Übungen. (2) Soweit die Prüfung schriftlich abgenommen wird, kann sie gemeinsam mit der Berufs- schule durchgeführt werden. (3) Im Prüfungsfach „Management im Gastgewerbe mit Computeranwendung“ sind praxi- sorientierte Aufgabenstellungen schriftlich mit Computeranwendung in höchstens 120 Minuten zu bearbeiten. (4) Im Prüfungsfach „Berufsbezogene Fremdsprachen“ ist Englisch in einfachen Geschäfts- briefen und im Übersetzen von Menüs schriftlich in 60 Minuten zu prüfen. Eine weitere Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) ist mündlich im direkten Gespräch und Tele- fongespräch anhand einfacher Geschäftsvorgänge zu prüfen Die Prüfungsdauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungs- leistungen sind im Verhältnis 2:1 zu gewichten. (5) Im Prüfungsfach „Praktische Übungen“ sind praxisbezogene Aufgabenstellungen aus dem Management im Gastgewerbe in höchstens 60 Minuten zu bearbeiten. § 4 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der Prüfungsfächer „Management im Gastgewer- be“, „Berufsbezogene Fremdsprachen“ und „Praktische Übungen“ mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sind. § 5 Bescheinigung über die bestandene Prüfung Über die bestandene Prüfung stellt die IHK eine Bescheinigung aus, in der die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsfächer, innerhalb des Prüfungsfaches „Berufsbezogene Fremdsprachen“ zudem die Einzelergebnisse in beiden Fremdsprachen und das Gesamtergebnis der Prüfung in Punkten und Noten aufgeführt sind. Das Gesamtergebnis ergibt sich als arithmetisches Mittel der Einzelergebnisse in den Prüfungsfächern „Management im Gastgewerbe“, „Berufsbezo- gene Fremdsprachen“ und „Praktische Übungen“. § 6 Sonstige Bestimmungen Soweit diese Vorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung der IHK Hochrhein-Bodensee für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sinn- gemäß Anwendung. § 7 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschrift wird im Mitteilungsblatt der IHK Hochrhein-Bodensee („Wirtschaft im Südwesten“) veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die „Besonderen Rechtsvorschriften“ der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für die Prüfung „Zusatzqualifikation Hotelmanagement“ vom 10. Oktober 2001 außer Kraft. Konstanz, 15. Juli 2020 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Präsident Hauptgeschäftsführer Die vorstehende Besondere Rechtsvorschrift für die Zusatzqualifikation „Hotelmanagement und Gastronomiemanagement“ für Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen „Hotelfachmann/Hotelfachfrau“, „Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau“, „Koch/Köchin“ und „Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie“ wird hiermit ausgefertigt und im Mittei- lungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Konstanz, 15. Juli 2020 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Präsident Hauptgeschäftsführer Besondere Rechtsvorschrift für die Zusatzqualifikation „Hotelmanagement und Gastronomiemanagement“ für Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen „Hotelfachmann/Hotelfachfrau“, „Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau“, „Koch/Köchin“ und „Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie“
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