Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'20 - Hochrhein-Bodensee

25 9 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Reihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ Rund um die Gesellschafterversammlung D ie Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Organ jeder GmbH, Aktien- und Personengesell- schaft. Sie bestimmt deren Geschicke, und in den Versammlungen werden alle wichtigen Entscheidun- gen des Unternehmensträgers getroffen. Fehler in der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaf- terversammlungen können gravierende Folgen haben und die Existenz des Unternehmens gefährden. Um solche Fehler zu vermeiden, bietet die IHK am Diens- tag, 22. September , im IHK-Gebäude in Konstanz und am Donnerstag, 24. September , in der IHK in Schopf- heim jeweils von 16 bis 19 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Gesellschafterversammlung an. In dieser zeigt der promovierte Rechtsanwalt Rolf Stagat von GKD Gäng Kramer Döring Stagat Rechtsanwälte die Bedeutung der Gesellschafterversammlung für Perso- nengesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften auf und gibt Tipps und Hinweise zur Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung von Gesellschafterver- sammlungen – von der Einberufung bis zum Protokoll. Außerdem vermittelt er das Werkzeug zum Vermeiden anfechtbarer oder gar nichtiger Beschlüsse. Die Teil- nahmegebühr für die Veranstaltung beträgt 90 Euro. In den darauffolgenden Veranstaltungen werden diese Themen behandelt: 13./15. Oktober: Umsatzbesteu- erung grenzüberschreitender Lieferungen D/EU-CH, 20./22. Oktober: Umsatzbesteuerung grenzüber- schreitender Dienstleistungen D/EU-CH, 10./12. November: Update Arbeitsrecht, 24./26. November: Update Steuerrecht. TV Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem Jahr gibt es unter www.konstanz.ihk.de Wirtschaftsrecht Präsenzveranstaltung CE-Kennzeichnung und Qualitätsmanagement Bild: ©rcfotostock - stock.adobe.comock Anmeldung www.konstanz.ihk.de Dokumentennummer 143138808 Ansprechpartnerin ist Sunita Patel 07531 2860-126 sunita.patel@ konstanz.ihk.de D ie Neufassung der Norm ISO 9001:2015 hat die Ausrichtung des Qualitätswesens von der Sicher- stellung der eigentlichen Produktqualität hin zur Si- cherstellung der generellen Rechtskonformität des Unternehmens verschoben. Konkret bedeutet dies, dass bei Zertifizierung und Wiederholungsaudit nun auch die generelle „legal compliance“ des Unterneh- mens eine Rolle spielt. Je nach Schwerpunkt des Prü- fers können nun bisher allenfalls am Rande stehende Bereiche wie das Vorhandensein eines rechtskon- formen CE-Konformitätsbewertungsprozesses oder die Einhaltung der Registrierungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder der Batte- rieverordnung in das Audit einbezogen werden. In der Praxis stößt diese Ausweitung des Verant- wortungsbereichs bei vielen Qualitätsmanagement- beauftragten auf Widerstand und Unverständnis. Denn die Einhaltung von rechtlichen Anforderungen setzt in der Regel umfangreiches rechtliches Fach- wissen voraus. Tatsächlich sollte die Erweiterung des Qualitätsbegriffs aber nicht als eine lästige Bürde, sondern als eine Chance zum Schaffen von Syn- ergien aufgefasst werden. Paradebeispiel ist etwa die Nutzung der (im Rahmen der CE-Kennzeichnung erforderlichen) Risikobeurteilung als Vorlage für die Erstellung von Prüfprotokollen, wodurch wiederum die Pflicht zur internen Fertigungskontrolle unter den jeweiligen CE-Richtlinien erfüllt wird. In der Präsenzveranstaltung der IHK Hochrhein- Bodensee unter dem Titel „CE-Kennzeichnung ins QM-System integrieren“ soll daher einerseits ein kurzer Überblick über die Anforderungen und Vo- raussetzungen einer rechtskonformen CE-Kenn- zeichnung gegeben werden. Andererseits sollen Anregungen zum Schaffen von Synergien zwischen den Bereichen „CE“ und „QM“ geliefert werden. Referent ist Oliver Kirchwehm, Mitgründer und Geschäftsführer der Safetykon GmbH. Die Ver- anstaltung kostet pro Teilnehmer 70 Euro und fin- det am 5. Oktober in der IHK in Konstanz und am 9. Oktober in der IHK in Schopfheim statt. Aufgrund der Hygienevorgaben sind die Plätze stark begrenzt, eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich. Weitere Termine rund um das Thema CE-Kennzeich- nung in diesem Jahr finden an folgenden Terminen statt: 16. November: CE-Sprechtag in Konstanz (eventuell online), 25. November: Onlineseminar: „Grundlagen zur CE-Kennzeichnung“. SP

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