Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'20 -Südlicher Oberrhein
30 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2020 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGE Termine und Anmeldungsadressen Abschlussprüfungen im Winter 2020/2021 M aßgeblicher Termin für die Winterprüfung 2020/2021 ist der 28. Februar 2021. Der Prüfungszeitraum für die Ab- schlussprüfung Winter 2020/2021 bei der IHK Südlicher Oberrhein erstreckt sich vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. April 2021 . Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftliche Prüfung der Schule werden wie bisher gemeinsam durchgeführt, und zwar vorwiegend für a) kaufmännische Ausbildungsberufe vom 3. –6. November 2020 b) Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 10. –12. November 2020 c) gewerblich-technische Ausbildungsberufe vom 9. –10. November 2020. Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden vor- aussichtlich von Januar bis Ende Februar 2021 statt. Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, de- ren vertragliche Ausbildungszeit vor dem 1. Mai 2021 endet, zur Abschlussprüfung anzumelden. Die Anmeldung muss die Zustim- mung des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall kann auch der Auszubildende selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Ver- treter anmelden. Für die Anmeldung sind die von der Kammer vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden, die den Betrieben rechtzeitig zugesandt werden. Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarz- wald, Emmendingen, Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Anmeldungen aus dem Ortenaukreis an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr. Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes richten Sie bitte alle Anmeldungen an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 29. Juli 2020 (Aus- schlussfrist) bei der IHK Südlicher Oberrhein eingegangen sein. Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zulas- sung zur Prüfung gestellt werden, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. April 2021, aber vor dem 1. Oktober 2021 endet und die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilgenom- men und diese nicht bestanden haben, können zur Wiederholungs- prüfung angemeldet werden, sofern die Abschlussprüfung nicht bereits zweimal wiederholt wurde. Johannes Silberer 0761 3858-160 johannes.silberer@freiburg.ihk.de
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5