Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'20 - Hochrhein-Bodensee
54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2020 IHK Hochrhein-Bodensee : Alexandra Thoß 07531 2860-131 alexandra.thoss@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg: Wolf-Dieter Bauer 07721 922-168 bauer@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein : Simon Kaiser 0761 3858-150 simon.kaiser@ freiburg.ihk.de Wenn der Ausbildungsbetrieb in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt Hilfen für Azubis in der Krise Ausbildungs- und Übernahmeprämie: Kleine und mittlere Unternehmen, die wegen der Coro- nakrise in Schwierigkeiten sind, Kurzarbeit beantragen oder erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, sollen eine Prämie von 2.000 Euro pro in diesem Jahr abgeschlossenen Lehrvertrag erhalten, wenn sie das Ausbildungsniveau der drei Vorjahre halten. Erhöhen sie es, gibt es 3.000 Euro pro zusätzlicher Lehrstelle. Die Prämie können Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit voraussichtlich bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen, die Azubis aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum Jahresende für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen, eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Die Auf- trags- und Verbundausbildung soll ebenfalls gefördert werden. Diese Eckpunkte hat das Bundeskabinett am 24. Juni verabschiedet, Details regelt eine Förderricht- linie, die noch ausgearbeitet wird. Aktuelle Informatio- nen gibt es auf der IHK-Website. Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen: Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg un- terstützt mit dem Prämienprogramm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ Unternehmen, die Azubis eines anderen Betriebs übernehmen, der Insolvenz anmelden oder stillgelegt werden musste. Ziel ist es, den jungen Leuten die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermögli- chen. Dafür zahlt das Land dem Unternehmen eine Prämie in Höhe von 1.200 Euro. Die Voraussetzungen: Der ursprüngliche Ausbildungsbetrieb muss Insolvenz beantragt haben oder der Antrag auf Insolvenzeröff- nung muss mangels Masse abgewiesen worden sein. Viele Unternehmen sind angesichts der Coronapandemie in eine Krise geraten oder müssen Insolvenz anmelden und haben Probleme, ihre Auszubildenden weiterzubeschäftigen. Damit die Lehrlinge ihre Aus- bildung trotzdem zu Ende bringen können, gibt es verschiedene Hilfen. Und wer trotz coronabedingten Schwierigkeiten ausbildet, kann eine Prämie beantragen. Ein Überblick. Bild: Graham Oliver Das Ausbildungsverhältnis muss außerdem beispiels- weise bei einer Kammer eingetragen worden sein, und auch mit dem übernehmenden Betrieb muss ein entsprechendes Ausbildungsverhältnis bestehen. Die Unternehmen haben nach der Übernahme des Azubis drei Monate Zeit, den Antrag für die Prämie zu stellen. Berechtigt dafür sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder freier Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg. Für die eigenen Kinder kann die Förderung nicht beantragt werden. Das Programm gibt es seit April 2012, die Antragsformulare unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/ foerderprogramme/ Azubi im Verbund - Ausbildung teilen: Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat das Prämienprogramm „Azubi im Verbund - Ausbildung teilen“ aufgelegt, um Betriebe, die sich dazu bislang nicht in der Lage gefühlt haben, zu motivieren, junge Menschen mithilfe eines Partnerbetriebs auszubilden. So sollen mehr Ausbildungsplätze geschaffen wer- den. Im Stammbetrieb muss mindestens die Hälfte der Ausbildung absolviert werden, im Partnerbetrieb müssen es mindestens 20 Wochen sein. Bei einem Verbund zwischen zwei oder mehr Unternehmen gibt es eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro, ist eine Bil- dungseinrichtung beteiligt, beträgt die Prämie 1.000 Euro. Außerdem soll das Programm Unternehmen in Kurzarbeit helfen. Sie können die Ausbildung für 4 bis 19 Wochen in einem Partnerbetrieb weiterführen lassen und sollen so dazu animiert werden, Ausbil- dungsverhältnisse auch in wirtschaftlich schwierigen
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