Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'20 - Hochrhein-Bodensee
22 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2020 IhrSpezialist für innovative Lösungen im Büro consulting it-support service scan copy print www.sirius-gmbh.de S ystematisch und in komprimierter Form werden in der Reihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ all diejenigen Bereiche des Arbeitsrechts dargestellt, die in der betrieblichen Praxis von Bedeutung sind. Das Seminar Arbeitsrecht intensiv 2 befasst sich hauptsächlich mit dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Im Vorder- grund stehen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis. Schwerpunkte sind das Entgeltfortzahlungs- und das Urlaubsrecht. Weiterhin werden grundlegende Fragestellungen des Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetzes (Benachteiligung, Mobbing) sowie der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besprochen. Einen weiteren Schwer- punkt bildet das Thema Arbeitsvergütung, insbesondere die The- men erfolgsabhängige Vergütung, Dienstreisen und Dienstwagen. Letztlich werden das aktuelle Thema Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere aus der Sicht des entleihenden Unternehmens, und der Beschäftigtendatenschutz vertieft. Auch die arbeitsgericht- liche Auseinandersetzung und vor allem taktische Überlegungen werden in der Veranstaltung eine Rolle spielen. Ergänzt wird sie mit Praxisbeispielen. Referent ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht und promovierte Jurist Thomas Daum von Rechtsanwälte Schrade & Partner in Singen. Die Veranstaltungen finden statt: in Schopfheim im Gebäude der IHK, am Dienstag, 14. Juli , 9 bis 17 Uhr, in Konstanz im Gebäude der IHK, am Donnerstag, 16. Juli , 9 bis 17 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 290 Euro. tv Anmeldung und weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem Jahr unter www.konstanz.ihk.de Suchwort <Wirtschaftsrecht>. Reihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ Tagesseminar Arbeitsrecht intensiv 2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Antragstellung wieder möglich M it dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittel- ständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Die Unter- nehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammen- arbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Nach Überarbeitung der ZIM-Richtlinie können die Zuschüsse nun wie- der beantragt werden. Die Neufassung beinhaltet unter anderem bessere Zugangsbedingungen für kleine und junge Unternehmen sowie Erstinnovatoren, eine weitere Intensivierung des nationalen wie internationalen Know-how-Transfers sowie noch passfähigere Förderbedingungen für den Mittelstand, gerade auch in struktur- schwachen Gebieten. JD Nähere Informationen und Antragsformular unter www.zim.de
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5