Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'20 - Hochrhein-Bodensee

21 7+8 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Die IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite: von der Aus- und Weiterbildung über die Existenzgründung bis hin zur Unternehmensförderung, von der Standortpolitik und dem Bereich International über Innovation und Umwelt bis hin zu Recht und Steuern. In dieser Serie möchten wir Ihnen wertvolle Hin- weise geben. Falls Sie selbst eine Frage haben, dann schreiben Sie uns gerne an presse@konstanz.ihk.de. Tipp topp! F ür viele Betriebe ist es unerlässlich, ihre Mitarbei- ter langfristig an sich zu binden. Wertschätzung spielt dabei stets eine wichtige Rolle. Denn fühlen sich die Mitarbeiter wertgeschätzt, arbeiten sie mit mehr Freude und Motivation und blei- ben dem Unternehmen so mit großer Wahrscheinlichkeit länger erhalten. Trifft dies auf den Großteil der Mitar- beiter zu, herrscht insgesamt ein gutes Arbeitsklima, das sich zudem positiv auf die Ergebnisse auswirken wird. Um Mitarbeiter langfristig an sich zu binden, gibt es verschiedene Maßnah- men, die von kostenlosen Getränken und Obst über Sportangebote bis hin zu gemeinsamen Ausflügen und Feiern reichen. Ein fester Bestandteil vie- ler Weihnachtsfeiern ist das Ehren von Jubilaren. Denn Dienstjubiläen sind eine wunderbare Gelegenheit, Mitar- beitern für ihre Treue und gute Arbeit zu danken. Hierfür stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Ehrenurkunden aus, bei deren Vergabe Folgendes beachtet werden sollte: a) Neben der traditionellen Auszeichnung von Arbeit- nehmern anlässlich der 25-, 40- und 50-jährigen Betriebszugehörigkeit können auch Jubilare ab einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit mit einer Staf- felung von jeweils fünf Jahren geehrt werden. Für Mitarbeiter, die nach langjähriger Tätigkeit in den Ruhestand verabschiedet werden, muss das Datum der Ehrenurkunde kein Jubiläumsjahr sein. b) Die Unternehmenszugehörigkeit soll in der Regel ununterbrochen sein. Der Beginn der Dienstzeit wird berechnet vom Eintritt in das Unternehmen an, unter Einschluss etwaiger Lehrzeit und Elternzeiten. Kür- zere Unterbrechungen, beispielsweise infolge von Krankheit, Kurzarbeit, Weiterbildungsmaßnahmen, Teilnahme an militärischen Übungen sowie Unter- brechungen zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht in der Bundeswehr oder beim Zivildienst, werden in die Dienstzeit mit eingerechnet. c) Die Ehrenurkunde kann ausschließlich vom Arbeit- geber beantragt werden, durch den auch die Über- reichung erfolgt. d) Der Preis für eine Urkunde beträgt 10 Euro; eine Mehrwertsteuer fällt nicht an (Paragraf 2, Absatz 3 Umsatzsteuergesetz). Für Mitarbeiter mit einer Unternehmenszugehörigkeit von 40, 50 oder 60 Jahren stellt das Land Baden-Würt- temberg eine Ehrenurkunde aus, die vom Ministerpräsi- denten unterschrieben wird. Betriebe, die diese bean- tragen möchten, müssen sich an die für sie zuständigen Bürgermeisterämter wenden. Achtung: Sie sollten die Urkunden mindestens vier Wochen vor dem gewünsch- ten Auslieferungstermin bestellen. Alle anderen Urkunden gibt es bei der IHK – und zwar online unter www.konstanz.ihk.de , Dok.-Nr.: 6446. Bei einer größeren Anzahl an Geehrten kann eine Liste mit Angabe der Vor- und Zunamen, Anrede und Eintritts- datum per E-Mail an isabell.brutschin@konstanz.ihk . de gesendet werden. doe Jubel für das Jubiläum – Ehrenurkunden für Mitarbeiter Bild: studiostocks IHK-Ansprechpartner Isabell Brutschin 07622 3907240 isabell.brutschin@ konstanz.ihk.de

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