Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai/Juni'20 -Südlicher Oberrhein

Anzeigenkompendium Prüfer Medienmarketing für die Region Südbaden ¯ Anzeigenspecial MAI / JUNI ¬®¬® heitsvorkehrungen zu treŒen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) gemeinsam mit Sozial- partnern, Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherung unter dem Titel „SARS-CoV2-Arbeitsschutz- standard“ bundesweit gültige bran- chenübergreifende Mindeststandards entwickelt. Diese gelten für alle Unter- nehmen und ihre Beschä²igten. Um die Standards fachkundig weiter- zuentwickeln und branchenspezi… sch anpassen zu können, wurde ein Corona- Arbeitsschutzstab ins Leben gerufen, der erstmals Ende April tagte. Sein Ziel: „ein kontinuierlich hohes und einheitliches Schutzniveau für Beschä²igte herzu- stellen, die wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren“. Hochrangige Expertin- nen und Experten aus der Wissenscha² sowie aus dem oben genannten Perso- nenkreis unterstützen dabei, wenn die Wirtscha² schrittweise wieder hochge- fahren wird, ist auf der Internetseite des BAMS zu lesen. Dort wurden Sondersei- ten zum Corona-Arbeitsschutz einge- richtet. Arbeitsschutz bedeute Gesund- heitsschutz, formuliert das Ministerium. Sicherheit scha en Unter Arbeitsschutz fallen per De… nition alle Maßnahmen, Mittel und Metho- den zum Schutz der Beschä²igten. Sie sollen ihn bei der Arbeit vor Gefährdun- gen seiner Gesundheit bewahren und Sicherheit gewährleisten. Dabei gilt es, Arbeitsunfällen vorzubeugen und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaf- fen. Individuelle Besonderheiten des Angestellten wie zum Beispiel Allergien sind zur berücksichtigen. Darüber hinaus gehört eine geeignete Büroausstat- tung oder Arbeitsausrüstung zu diesem Themenkomplex. Zur Betriebssicherheit zählen auch der Brandschutz und der korrekte Umgang mit GefahrenstoŒen. Ab einer gewissen Betriebsgröße sind etwa Brandschutzbeau²ragte vor- geschrieben. Tausende von schweren Unfällen ereignen sich jedes Jahr am Arbeitsplatz. Das ist vielen Menschen nicht bewusst. Dinge wie den Erste Hilfe-Kasten regelmäßig zu überprüfen, werden o² vergessen. Jeder Chef hat die Aufgabe, in die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu investieren, für dessen Wohl zu sorgen und letztlich damit krankheitsbedingte Ausfälle zu vermei- den. Aufschluss darüber, was zu tun ist, geben das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Von Seiten des Gesetzgebers gibt es beispielsweise in Deutschland strenge Au agen zum Brandschutz. In der Betriebssicherheits- verordnung werden die innerhalb der EG geltenden Arbeitsmittelrichtlinien für Deutschland umgesetzt. Im Zuge der Pandemie kommt neu der „SARS-CoV- 2-Arbeitsschutzstandard“ hinzu. Geeignete Arbeitsmittel In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird festgelegt, wie die vom Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmit- tel konkret auszusehen haben, wie sie weiter S. Foto: ©Andrey Popov/Adobe Stock

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