Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'20 - Hochrhein-Bodensee
2 4 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IHK Hochrhein-Bodensee O REPORT ANZEIGE D ie Industrie- und Handelskammer Hochrhein- Bodensee verfügt über eine „Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten“. Die- se Stelle ist zuständig für Ansprüche aufgrund des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb und aufgrund des Unterlassungsklagegesetzes. Bei ihr können sich Unternehmen melden, die gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgehen möchten oder ab- gemahnt wurden. Ziel der Einigungsstelle ist – wie der Name bereits verrät – eine gütliche Einigung sie soll bei Wettbewerbsstreitigkeiten ein Gerichts- verfahren überflüssig machen. ur auf Antrag Die Einigungsstelle wird nur auf Antrag tätig und ist mit einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Rich- teramt und zwei Beisitzern besetzt. Die jeweiligen Beisitzer sind Gewerbetreibende aus verschiedenen Wirtschaftszweigen einschließlich des Handwerks sowie Verbraucher und werden aus einer Liste der IHK ausgewählt. Kommt eine Einigung zwischen den beiden Streitpartien zustande, wird diese in einem schriftlichen Vergleich in einer besonderen Urkunde niedergelegt. Aus einem vor der Einigungsstelle ge- schlossenen Vergleich kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ist eine Einigung nicht möglich, stellt die Einigungsstelle dies fest, und es bleibt den Parteien überlassen, die gerichtliche Hilfe in An- spruch zu nehmen. ') Weitere Informationen unter www.konstanz.ihk.de , Dok. Nr. 5902 oder /ei (usanne )empelmeFer- +etter susanne.tempelmeFer-Cetter@konstanz. ihk.de 07531 2860-156 Bild: KERSTIN WAURICK – ISTOCK KERRICK Die orteile auf einen lick +Kgige ein@erne3mlic3e auHerge- ric3tlic3e LJsung )ermeidung einer )er3Irtung der Bezie3ungen Aelc3e eine geric3t- lic3e useinandersetzung in der Regel mit sic3 bringt ein nAaltszAang !ic3t J11entlic3e )er3andlung ostengKnstig Kr das )er1a3ren @or der Einigungsstelle Aerden 6ei- ne ebK3ren er3oben Die J3e der @on der entstandenen uslagen Aird @om )orsitzenden 1estgesetzt und beAegt sic3 regel- mIHig in einer rJHenordnung um Euro Einigungsstelle zur Beilegung @on WettbeAerbsstreitig6eiten inigung statt ichters*ruch
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