Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'20 - Hochrhein-Bodensee
2 4 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ANZEIGE UF Gabelstapler GmbH Tel.: 07572 7608-0 Fax: 07572 7608-42 Am Flugplatz 10 88367 Hohentengen www.uf-gabelstapler.de info@uf-gabelstapler.de Schulungstermine Sa. 16.05.2020 für Gabelstaplerfahrer Sa. 09.05.2020 für Hubarbeitsbühnen Combilift Diesel 4-Wege-Stapler • Typ: C 4500 NEU • Tragkraft: 4.500 kg • Hubhöhe: 5.952 mm • Breites Zinkenverstellgerät • Komplette Straßenbeleuchtung • Vollkabine mit Heizung • 4 LED Arbeitsscheinwerfer • Lenkstellungsanzeige Ständig über 350 neue und gebrauchte Gabelstapler am Lager - Kundendienst - UVV-Abnahme - Ersatzteile - Regaltechnik - Verkauf - Vermietung Preis auf Anfrage diese noch bis zum 31. Dezember 2022 im Betrieb eingesetzt werden. onausgabe*flicht Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die Belegausgabepflicht für Betriebe einge- führt. Diese gilt für Betriebe, die eine elektronische Registrierkasse verwenden. Jeder Unternehmer ist nun verpflichtet, seinem Kunden einen Kassenbon unmittelbar nach Abschluss eines Kaufvorgangs aus- zuhändigen. Dies untermauert den Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Die Bonerteilung wird derzeit vermehrt von Finanz- beamten in den Innenstädten mittels Testkäufen kon- trolliert und bei einem Verstoß durch ein Bußgeld sanktioniert. In besonderen Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht beim Fi- nanzamt gestellt werden. Hierbei kommt es zu einer Einzelfallbeurteilung durch das zuständige Finanzamt. assen achschau Seit Jahresbeginn kann ohne jegliche vorherige An- kündigung ein Amtsträger während der üblichen Geschäftszeiten die Räumlichkeiten des Betriebs aufsuchen und die KassensFsteme sowie Aufzeich- nungen überprüfen. Häufig kommt es im Vorfeld zu Testkäufen, bei denen sich der Beamte von der ord- nungsgemäßen Kassenbedienung sowie der Bonaus- gabe überzeugt. Die Betriebsprüfer können in dieser unangekündigten Kassennachschau den uneinge- schränkten Datenzugriff sowie eine Verfahrensan- weisung verlangen. Sollte der Beamte Mängel bei den Kassenaufzeichnungen beziehungsweise -buchungen feststellen, so kann er ohne vorherige Prüfungsanord- nung unmittelbar zu einer Außenprüfung übergehen. elde*flicht f9r elektronische assen Steuerpflichtige müssen seit dem 1. Januar 2020 die Anzahl ihrer eingesetzten elektronischen Registrier- kassen unter Angabe der Zertifizierungsnummer bei den Finanzbehörden anzeigen. Die Meldung soll über einen amtlichen Vordruck sowie ein elektronisches Meldeverfahren umgesetzt werden. Da hierzu derzeit noch keine elektronischen Mbermittlungsmöglichkei- ten von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, ist diese Meldepflicht derzeit ausgesetzt. E Ans*rech*artner leBander Eggert - aleBander eggert 6onstanz i36 de
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