Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'20 - Hochrhein-Bodensee

18 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 4 | 2020 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee 17 Fordert die Gesellschaft heraus IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx zu SARS CoV-2 19 Brief von Thomas Conrady „Sie sind mit Ihren Sorgen nicht alleine“ 20 Interview zu Kurzarbeit „Überbrückung bei Engpässen“ 21 Weiterbildung und Veranstaltung 22 Tipp topp! Registrierkassen – das ändert sich 2020 24 Sommernacht der Wirtschaft Netzwerken unter Palmen 25 Vom Material zur Innovation Arbeitskreis rund um Werkstoffe 26 Gewerbliche Schutzrechte Informationsveranstaltung 27 Einigung statt Richterspruch Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten 30 Wirtschaftsjunioren Hochrhein Neuer Vorstand gewählt 31 Initiative Patentcoach BW Orientierung im Patentdschungel 32 Lehrgänge und Seminare der IHK INHALT In dieser Situation sind der Staat und seine Instituti- onen - auch unsere IHK - besonders gefordert. Der Erfolg bei der Überwindung dieser Krise baut auf drei Säulen: Erstens die Implementierung der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsge- schehens. Hier ist die Politik gefordert, aber auch jeder Einzelne, wenn es darum geht, Disziplin und Verantwortung bei der Umsetzung zu zeigen. Zweitens die Ertüchtigung des Gesundheitssystems mit allen sachlichen und personellen Ressourcen, die die erwartbaren Fallzahlen verlangen. Drittens die Unterstützung aller Unternehmen, de- nen diese Krise ein Sonderopfer abverlangt. Wer seine Produktion herunterfahren, seine Mitarbeiter nach Hause oder ins Homeoffice schicken oder gar den Betrieb gänzlich schließen muss, braucht schnelle, unbürokratische und maßgeschneiderte Unterstützung, wenn er wieder am Start sein soll, wenn das Ende des Tunnels erreicht ist. Hierher gehören das erleichterte Kurzarbeitergeld, Soforthilfen für Kleinst– und Kleinbetriebe, Mittelständler und Handwerksunterneh- men, Stundungen, Tilgungsaussetzungen, erweiterte Kreditlinien sowie steuerliche und andere fiskalische Erleichterungen. Bund und Länder haben dazu Rettungs- pakete beschlossen, die Industrie- und Handelskammern sind in die Umsetzung eingebunden. Im Miet- und Insolvenzrecht wurden Vorkehrungen getroffen, um einer Kündigungs- beziehungsweise Insolvenzwelle vor- zubeugen. Die Hausbanken warten auf die drin- gend notwendige Entlastung von regulatorischen Vorgaben und Haftungsrisiken, die einer der Krise adäquaten Vergabe von Mitteln entgegenstehen. Wenn diese drei Säulen stehen, kann und wird das Virus überwunden werden. Die Industrie- und Han- delskammern werden ihren Teil dazu beitragen. Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee Claudius Marx Redaktionsschluss dieser Ausgabe der Wirtschaft im Südwesten war der 23. März. Daher kann es sein, dass Veranstaltungen, die wir in dieser Ausgabe ankündigen, inzwischen abgesagt wurden oder es neue Maßnahmen angesichts der Coronakrise gibt, über die wir noch nicht berichten. Aktuelle Informationen gibt es unter www.konstanz.ihk.de . Der Weg zur Soforthilfe Unternehmen, die wegen der Coronapandemie in existen- zielle Not geraten sind und Soforthilfe der Landesregierung beantragen möchten, müssen dies online machen unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/ Die ausgefülltenAnträge müssen eingescannt oder abfotogra- fiert und dann hochgeladen werden unter www.bw-soforthilfe.de Einen Überblick über die IHK-Ansprechpartner nach Themen gibt es unter https://www.konstanz.ihk.de/standortpolitik/ coronavirus/ihk-telefonliste-nach-themen-4737100

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