Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'20 -Südlicher Oberrhein

28 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2020 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein Micro-Entreprise, Mietvertrag und mehr: Wissenswertes für den Start jenseits des Rheins Gründen in Frankreich D eutschland und Frankreich sind privilegierte Handelspartner, und ein Gutteil ihrer engen Zusammenarbeit ist grenzüberschreitend. Wie durchlässig die Grenze geworden ist, zeigt etwa die Tatsache, dass 14 Prozent der deutschen Direktin- vestitionen in Frankreich allein in die Region Grand Est gehen. Sie steht damit laut Business France nach den beiden dominierenden stärksten Wirtschaftszo- nen, Ile de France und Auvergne-Rhône-Alpes, an dritter Stelle. Zu den Wahlversprechen von Emmanuel Macron ge- hörte die schrittweise Senkung der Körperschafts- steuer (Kst) bis 2025, von derzeit 33 auf 25 Prozent. Für 2020 dürfte der Kst-Satz auf zu versteuernde Erträge bis zu 500.000 Euro bei 28 Prozent liegen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 7,63 Millionen Euro bleibt, gilt ein verminderter Kst-Satz (15 Pro- zent bei einem maximalen Ertrag von 38.120 Euro). Dazu kommt die „Contribution économique Territo- riale“, eine Besteuerung durch die nachgeordneten Gebietskörperschaften. Sie entspricht der deutschen Gewerbe- und Grundsteuer, im Einklang mit den sich durchsetzenden internationalen Normen. Besonderheiten weist dagegen das französische Miet- recht für Geschäftslokale auf. So sind die Kündigungs- bedingungen weniger flexibel als in Deutschland, sie müssen bei einer Mietdauer von über neun Jahren explizit ausverhandelt werden. In den ersten neun Jahren ist der Mieterschutz strenger, die Mieten sind gedeckelt. Die generelle Tendenz in Frankreich im vergange- nen Jahrzehnt geht stark in Richtung Flexibilität für Selbstständige. Der Status des Micro-Entrepreneurs gibt Selbstständigen die Möglichkeit, ihre Tätigkeit mit einem Minimum an bürokratischen Zwängen zu starten. Er befreit sie auch von der Mehrwert- und der Körperschaftssteuer. Das reduziert die zu leistenden Abgaben auf den Sozialversicherungsbeitrag (je nach Tätigkeitsbereich zwischen 12,8 und 22 Prozent), ge- gebenenfalls die Grundsteuer auf Unternehmen und – je nach Wahl des Einzelnen - die freiwillige monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer. Die Umsatz-Obergrenzen, bis zu denen dieser stark vereinfachte Status zugänglich ist, wurden 2018 an- gehoben und liegen derzeit bei 170.000 Euro im Han- delssektor, 70.000 Euro im Dienstleistungsbereich. Er ist vor allem für Einsteiger in die unternehmerische Tätigkeit oder Zusatzverdiener geeignet. Die vielseitige Deutsche Katia Krause, die gleich- zeitig im Kulinarischen Design und im Web-Design arbeitet, hat sich dafür entschieden. Ihr beruflicher Weg führte sie zur CCI, der Industrie- und Handels- kammer Alsace-Eurométropole, wo man ihr zu dieser Formel riet: „Der Status des Micro-Entrepreneurs ist einfacher in jeder Hinsicht, von der Gründung bis zur Steuererklärung. Er bedeutet weniger Bürokratie und mehr Zeit, um sich auf seine Arbeit zu konzentrieren. Mir gefällt auch das allgemein positive Klima in der französischen Gesellschaft gegenüber der Selbststän- digkeit.“ Stefanie Korth, die deutsch-französische Ju- ristin der CCI Alsace-Eurométropole, die Katia Krause betreut hat, bestätigt das starke Interesse an dieser vereinfachten Rechtsform: „Von Zeit zu Zeit habe ich auch mal mit einer GmbH zu tun, die eine Filiale in Frankreich gründen will. Die meisten sind aber Selbst- ständige, die sich beruflich in Frankreich niederlassen wollen. Viele von ihnen zieht dieser Status des Micro- Entrepreneurs an. Die kleine Schwierigkeit, die bleibt, sind unsere verpflichtenden Sozialabgaben.“ Denn das ist eine weitere französische Besonderheit: Die Sozialversicherungsabgaben sind erstens höher als in Deutschland und zweitens zwingend und im Detail vorgeschrieben. Während Selbstständige in Deutsch- land bei ihrer Sozialversicherung weitgehende Wahl- möglichkeiten haben, schreibt ihnen Frankreich die Kasse und proportional zum Einkommen berechnete Beiträge vor. Patrick Pauma (Übersetzung: Manfred Walser) Vielleicht bewegen Sie berufliche oder persönliche Gründe irgendwann dazu, sich in Frankreich niederzulassen. Die Harmonisierung auf EU-Ebene schreitet zwar fort, die grenzübergreifende wirt- schaftliche Zusammenarbeit ist eng – trotzdem ist es ratsam, sich im Voraus auf einige französische Besonderheiten einzustellen. Die WiS arbeitet mit der elsässischen IHK-Zeitschrift „Point éco“ und dem Wirt- schaftsmagazin „Wima“ der IHK Karlsruhe zusammen und veröffentlicht gemein- same Beiträge wie diesen. Katia Krause, Web-Desi- gnerin und Kulinarische Designerin, schätzt die Flexibilität, die der franzö- sische Status des Micro- Entrepreneurs bietet.

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