Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'20 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
9 2 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten batte auf rezeptpflichtige Medikamente untersagen. Außerdem sieht es mehr Geld für Nachtdienste und neue Dienstleistungen wie etwa Grippeschutzimpfungen durch Apotheker vor. Gegen das Rabattverbot regen sich allerdings europarechtliche Bedenken; ob und wann das Gesetz tatsächlich kommt, ist bisher offen. „In einer Apotheke vor Ort können Sie sich von hoch qualifiziertem Fachpersonal beraten lassen – ohne einen Termin auszumachen und ein Honorar zu zahlen“, sagt Gernot Roth. Er leitet die Häfnet- und die Merian- Apotheke in Steinen im Wiesental, Landkreis Lörrach. Mehrmals pro Woche verweigere er die Ausgabe von Medikamenten oder halte vorher Rücksprache mit Ärzten, weil die Verschreibungen unklar seien oder zu Wechselwirkungen führen könnten. Diese Stärke des Gesundheitssystems sieht er bereits in Gefahr, gerade im ländlichen Bereich: „Seit etwa zehn Jahren ist die Branche unter Druck geraten, der staatliche Sparwille schlägt inzwischen auch auf die Versorgungssicherheit durch.“ Das zeigten nicht nur die Lieferengpässe bei Medikamenten, sondern auch die seiner Ansicht nach nicht ausreichenden Vergütungen. Das Apotheker-Honorar für ein verschreibungspflichti- ges Medikament setzt sich aus einem Festbetrag und drei Prozent des Einkaufspreises minus einem Kran- kenkassenrabatt zusammen. Für ein Rezept über eine 100 Euro teure Arznei zum Beispiel erhält ein Apothe- ker eine Vergütung von 9,06 Euro, plus 16 Cent für einen Nacht- und Notdienstfonds. Wenn immer mehr Hausärzte auf dem Land aufgäben und gleichzeitig die Konkurrenz der Versandapotheken wachse, bleibe für die Apotheke auf dem Dorf nur noch die Not- und Akutversorgung, sagt Roth: „Nachtdienste kann man ja nicht downloaden.“ Dafür sei der Betrieb einer Apo- theke aber zu teuer und die gesetzliche Vergütung zu niedrig. Apotheker erschlössen sich zwar längst neue Einnahmequellen, eine Mitarbeiterin von ihm sei zum Beispiel zusätzlich Visagistin und Kosmetikerin. Doch »Nachtdienste kann man nicht down loaden« Gernot Roth , Merian-Apotheke, Steinen im Wiesental BESONDERHEITEN Für Apotheken gilt eine ganze Reihe besonderer Regelungen undVorgaben. Eine kleineAuswahl: Die Apothekenbe- triebsordnung legt unter anderem fest, dass eine Apothe- ke mindestens 110 Quadratmeter groß sein muss, auch be- stimmte Räume wie ein Laboratorium und ein Nachtdienstzimmer sind vorgeschrieben. Inhaber einer Apotheke muss ein persön- lich haftender Apotheker sein. Neben seiner Hauptapotheke darf er höchstens drei Filialen führen. In jeder Apotheke muss stets mindestens ein Apotheker anwesend sein, der die Aufsicht führt. Medikamente werden durch pharmazeuti- sches Personal abgegeben, also zumeist die Apothekenleiterinnen, angestellte Apotheker oder pharmazeutisch-technischeAssistenten. Apotheken müssen bestimmte Medikamente und Medizinprodukte stets vorrätig halten, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Apotheken sind verpflichtet, Notdienste zu leisten. Bilder: Thomas Goebel (3)/LAV BW/mcbrugg - iStockphoto
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