Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'20 -Hochrhein-Bodensee

55 2 | 2020 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten nal und die dritte Stufe der Master Professional. Die Bezeichnungen gelten für die Fortbildungsordnun- gen des Bundes sowie für die Fort- bildungsprüfungsregelungen der IHKs. „Voraussichtlich gibt es kei- ne Rückwirkung, sodass die neuen Bezeichnungen für alle Abschlüsse ab diesem Jahr gelten“, sagt Ale- xandra Thoß. Die Details werden in den angepassten Fortbildungs- verordnungen festgelegt, die noch verabschiedet werden müssen. Die IHK-Geschäftsführerin rechnet da- mit, dass dies im zweiten Halbjahr geschieht. „Die Teilnehmer der Fortbildungen werden darüber in- formiert“, sagt sie. Prüfungswesen: Das BBiMoG bringt Entlastungen für die ehrenamtlich tätigen Prüfer mit sich. „Prüfe- rinnen und Prüfer können nach einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes künftig bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen durch Prüferde- legationen entlastet werden“, sagt der Jurist Harald Töltl, Geschäftsführer Berufsbildung bei der IHK Rhein-Neckar und einer der bundesweit renommiertesten BBiG-Experten. Außerdem dürfen künftig auch nur zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder ei- ner Prüferdelegation schriftliche oder praktische, jedoch nicht soge- nannte flüchtige Prüfungsleistungen abnehmen und bewerten. „Hierzu bedarf es jedoch noch einer Ände- rung der Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen auf Basis einer Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung in Form einer Muster- prüfungsordnung“, sagt Töltl, der als Vertreter der IHK-Organisation in ei- ner interministeriellen Arbeitsgruppe auf Bundesebene inhaltlich am Ver- handlungsprozess des Gesetzes be- teiligt war. Mit der Umsetzung dieser Neuerung sei frühestens im zweiten Halbjahr 2020 zu rechnen. Gleiches gilt für die neuen Durchlässigkeitsregeln. Beispielsweise kann ein Prüf- ling, der die Abschlussprüfung für einen drei- oder dreieinhalbjährigen Beruf nicht besteht, den Antrag stellen, dass ihm der Abschluss im entsprechenden zweijährigen Beruf anerkannt wird (siehe auch nächs- ter Abschnitt). Durchlässigkeit in der Beruflichen Bildung: Bei Be- rufen, für die es sowohl zwei- als auch dreijährige Ausbildungen gibt, soll es zwischen beiden eine grö- ßere Durchlässigkeit geben. Davon sollen Durchgefal- lene bei Abschlussprüfungen, aber auch Lehrlinge mit besonders guten Noten in den Zwischenprüfungen profitieren. Details regeln die Prüfungsordnungen, die in den nächsten Monaten aktualisiert werden. Freistellung und Anrechnung bei Auszubildenden: Ob jugendlich oder volljährig – seit diesem Jahr werden alle Auszubildenden gleich behandelt, wenn es darum geht, dass Unternehmen sie für Prüfungen und Berufsschultage freistellen. „An der bisherigen Praxis der Entgeltfortzahlung än- dert dies nichts“, heißt es vom DIHK. Bisher waren jugendliche Azubis bessergestellt als volljährige. Seit Jahresbeginn müssen voll- jährige Auszubildende vor der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb kommen, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt. Bisher war das nur für Jugendliche der Fall, auch hier wurde die Regelung aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz in das BBiMoG übernommen. Darüber hinaus sollen alle Aus- zubildenden für die Teilnahme an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden ein- mal in der Woche für einen Ar- beitstag freigestellt werden. Für Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden sollen sie an mindestens fünf Tagen freigestellt wer- den. Diese Schulzeiten dürfen seit Jahres- beginn nicht mehr auf die Ausbildungszeit aufgeschlagen werden. Außerdem haben Lehrlinge seit Jahresbeginn einen Anspruch, an Arbeitstagen, die der schriftlichen Ab- schlussprüfung unmittelbar vorangehen, freigestellt zu werden. Teilzeitausbildung: Eine Berufsausbildung in Teilzeit können jetzt auch Menschen machen, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen. dihk/mae ANZEIGE Ihr Wellness- und Tagungshotel im Naturpark Südschwarzwald Tagungszentrum auf 400 m² Alle Räume sind hell u. freundlich verfügen über Tageslicht freies WLAN und sind verdunkelbar. Möhringers Schwarzwald Hotel D-79848 Bonndorf / Rothausstr. 7 Tel.: +49 (0) 77 03 – 93 21 0 Schwarzwaldhotel Möhringer GmbH www.schwarzwaldhotel.com VERGÜTUNG FÜR AZUBIS Folgende Mindestausbildungsvergütung gilt für alle Berufsausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurden/werden: Beginn der Ausbildung 1. Ausbildungsjahr 2. Ausb.jahr 3. Ausb.jahr 4. Ausb.jahr 2020 515 Euro 608 Euro 695 Euro 721 Euro 2021 550 Euro 649 Euro 743 Euro 770 Euro 2022 585 Euro 690 Euro 790 Euro 819 Euro 2023 620 Euro 732 Euro 837 Euro 868 Euro IHK Hochrhein-Bodensee : Alexandra Thoß 07531 2860-131 alexandra.thoss@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg: Martina Furtwängler 07721 922-164 furtwaenglerm@ vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein : Simon Kaiser 0761 3858-150 simon.kaiser@freiburg. ihk.de

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