Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'20 -Hochrhein-Bodensee

54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2020 Praxiswissen BILDUNG Berufsbildungsmodernisierungsgesetz Was schon gilt und was noch dauert Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten (siehe WiS 1/20, Seite 53), doch nicht alle Änderungen gelten bereits. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und darüber, was Unternehmen bereits jetzt beach- ten müssen und wo sie noch abwarten können. Mindestausbildungsvergütung: Zum Jahresbeginn wurde eine Mindestvergütung für alle Auszubildenden eingeführt. Sie gilt für sämtliche Ausbildungsverträ- ge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen wurden oder noch werden. Geregelt wurde der monatliche Mindestbetrag pro Ausbildungsjahr bis 2023. Dieser steigt pro Ausbildungs-, aber auch pro Kalenderjahr an (siehe Kasten rechte Seite). Alexandra Thoß von der IHK Hochrhein-Bodensee geht davon aus, dass die meisten Unternehmen in der Region ihren Azubis bereits mehr als den Mindestbetrag zahlen und daher von den Regeln nicht betroffen sind. Wer die Vergütung erhöhen muss und dies vergisst, bei dem meldet sich die Kammer: „Wer einen Ausbildungsvertrag bei uns einreicht, der nicht den Regeln entspricht, den weisen wir darauf hin“, sagt Alexandra Thoß. Ausgenommen von den neuen Regeln sind Unternehmen, die Tarif- gemeinschaften angehören. Die Vergütung ab 2024 legt das Bundesbildungsministerium jährlich stets bis 1. November des Vorjahres fest. Fortbildungsstufen: Für die neu eingeführte höher- qualifizierende Berufsbildung gibt es drei Fortbildungs- stufen, die jeweils eine eigene, zusätzliche Bezeich- nung erhalten. Die erste ist der Berufsspezialist/die Berufsspezialistin, die zweite der Bachelor Professio- Bild: SolStock

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