Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'20 -Hochrhein-Bodensee
22 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2020 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee Die IHK steht ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite: von der Aus- und Weiterbildung über die Existenzgründung bis hin zur Unternehmensförderung, von der Standortpolitik und dem Bereich International über Innovation und Umwelt bis hin zu Recht und Steuern. In dieser Serie möchten wir Ihnen wertvolle Hin- weise geben. Falls Sie selbst eine Frage haben, dann schreiben Sie uns gerne an presse@konstanz.ihk.de. Tipp topp! D ie Angabe des Ursprungs einer Ware ist im in- ternationalen Handel unverzichtbar. Zum einen ist der Nachweis des Ursprungs oft eine staatliche Vorgabe des Empfangslandes. Zum anderen wird er auch oft vom Kunden gefordert. Es handelt sich dabei grundsätzlich um den sogenannten nichtprä- ferenziellen oder auch handelspolitischen Ursprung. Der Ursprung einer Ware wird nach der letzten we- sentlichen Be- oder Verarbeitung bestimmt, die an einem Produkt vorgenommen worden ist. In aller Regel lässt sich der handelspolitische Ursprung ohne größere Schwierigkeiten allein durch eine Be- trachtung der letzten betrieblichen Fertigungsstufen ermitteln. Er wird daraufhin durch ein sogenanntes Ursprungszeugnis (UZ) beglaubigt. Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die Industrie- und Handelskammern zuständig (Paragraf 1 Absatz 3 des IHK-Gesetzes, IHKG). Ur- sprungszeugnisse sind öffentliche Urkun- den (Paragraf 271 des Strafgesetzbuchs, Paragraf 415 der Zivilprozessordnung) mit Beweiskraft für und gegen jedermann. Sie genießen damit öffentlichen Glauben. Die IHK Hochrhein-Bodensee stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr er- forderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antrag- steller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im Kammergebiet Hochrhein- Bodensee hat. Unternehmen können Ursprungszeug- nisse und Bescheinigungen für den Außenhandel bei ihrer Industrie- und Handelskammer online beantragen. Die dazugehörende Anwendung war bisher nur unter Verwendung einer digitalen Signaturkarte möglich. Seit neuestem gibt es die passwortgestützte Antragstellung, die alternativ zur Signaturkarte angeboten wird. Wie funktioniert das elektronische Ur- sprungszeugnis (eUZ)? Das Unternehmen kann auf elektronischem Weg Anträge auf Erstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen – zum Beispiel Handelsrechnungen – bei der IHK einreichen. Die IHK bewilligt die Anträge online. Danach kann das Unternehmen die Dokumente mit IHK-Dienstsiegel und Unterschrift selbst ausdrucken. Hierfür werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwen- det. Die Nummer generiert das Anwendungssystem. Die Anmeldung So melden Sie sich an: Schreiben Sie eine E-Mail an birgit.hasel@konstanz.ihk.de mit dem Betreff „eUZ“. Benennen Sie den eUZ-Administrator mit Vorname, Name und persönlicher E-Mail-Adresse. Der eUZ- Administrator hat folgende Funktionen: Ansprech- partner für die IHK, Nutzerverwalter für Ihr Unter- nehmen und Empfänger des Gebührenbescheides. Der Administrator erhält nach der Registrierung von der IHK einen Freischaltcode. Diesen gibt er an- schließend in dem Portal euz.ihk.de ein und schließt Das Ursprungszeugnis - So kann es online beantragt werden Bild: irinastrel123 - stock.adobe
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