Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 -Südlicher Oberrhein
IHK Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2020 D er Zoll stellt konsequent weiter um auf digitale Prozesse und hat vor Kurzem das Bürger- und Geschäftskundenportal auf den Weg gebracht. Bürger wie Unternehmen können so verschiedene Dienstleistungen einfach und effizient über das In- ternet abwickeln. Derzeit erfolgt die Verwaltung der EORI-Nummer sowie die Beantragung der verbindlichen Zolltarifauskunft über das Portal. Weitere Dienste wer- den folgen. Zollrechtlich laufen die Verfahren derzeit in ruhigen Bahnen. Für manche Exporteure ist die neue Defini- tion des „Ausführers“ von Bedeutung, die nicht mehr auf das Vertragsverhältnis zielt und den Beteiligten somit mehr Flexibilität gibt. Die Definition folgt nun zoll- rechtlich dem Unionszollkodex und kann damit von der außenwirtschaftsrechtlichen Definition abweichen. In solchen Fällen ist eine entsprechende Kennzeichnung bei der Ausfuhranmeldung erforderlich. Zollrechtlich spannend wird es 2020 aufgrund des Brexits . Viele Firmen werden deutlich mehr oder gar erstmalig Berührungspunkte mit dem Zoll haben. Groß- britannien wird einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands bleiben, ist zollrechtlich nach dem Brexit allerdings ein Drittland. Je nachdem, welche Regelun- gen für das zukünftige Verhältnis gefunden werden, wird dies zu einschneidenden Änderungen im Handel mit Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen führen. Daneben sind zahlreiche weitere Änderungen durch den Brexit zu erwarten, zum Beispiel in rechtli- cher und steuerlicher Sicht. In Punkto Umsatzsteuer gibt es zudem Neuerungen für alle Unternehmen, die innerhalb des europäischen Binnenmarktes (Liefer-) Geschäfte machen. Die Mehr- wertsteuersystem-Richtlinie der EU wurde verbindlich zum 1. Januar 2020 geändert. We- sentliche Punkte sind dabei die sogenannten „Quick Fi- xes“ für die Umsatzbesteue- rung von innergemeinschaft- lichen Lieferungen. Diese betreffen in erster Linie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung, die Belegnach- weise für den Grenzübertritt, die Zuordnung der Be- wegung im Reihengeschäft sowie das Auslieferungs- beziehungsweise Konsignationslager, für das nun eine Vereinfachung gilt (siehe auch Seite 57). Das geänderte Verhältnis zu Großbritannien wird 2020 nicht die einzige handelspolitische Heraus- forderung sein. Die Weltwirtschaftslage ist ange- spannt, und Anti-Dumping - oder Strafzölle sind zur Handelspolitische Brexit, Neue Mehrwert- steuer-Richtline der EU gilt seit 1. Januar Bild: pink candy - stock.adobe 54
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