Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 - Hochrhein-Bodensee

56 IHK Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2020 PRAXISWISSEN STEUERN D as Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28. November 2019 die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewah- rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ( GoBD ) veröffentlicht. Sie sind mit Jahresbeginn in Kraft getre- ten, ersetzen das BMF-Schreiben vom 14. November 2014 aber nur punktuell und betreffen unter anderem die Digitalisierung von Belegen. Neben dem Scannen ist künftig auch das Abfotografieren von Belegen mit Smartphones erlaubt. Belege, die im Ausland entstan- den sind oder dort empfangen wurden, können dort erfasst werden. Bei der Umwandlung und Aufbewah- rung von Belegen in ein unternehmenseigenes Format sind grundsätzlich beide Versionen zu archivieren, und nur unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Ursprungsfassung verzichtet werden. Der Datenzugriff durch Behörden im Fall eines Systemwechsels oder bei Auslagerung von Daten muss unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf des sechsten Kalender- jahres nach Umstellung nur noch im Rahmen eines „Z-3-Zugriffs“ (Datenträgerüberlassung) und nicht mehr durch direkten Zugriff auf das Altsystem zur Verfügung gestellt werden. Für Unternehmen, die derzeit aufgrund der wirt- schaftlichen Entwicklung zu einer Restrukturierung gezwungen sind, hat der Fachausschuss Unterneh- mensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirt- schaftsprüfer (IDW) die Ansatzkriterien für Restruk- turierungsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss erörtert. Die Rückstellung ist grund- sätzlich für Außenverpflichtungen aus künftig aufzu- stellenden Sozialplänen, insbesondere zur Leistung von Abfindungszahlungen, im handelsrechtlichen Jahresab- schluss zu bilden. Die ungewisse Verbindlichkeit muss auch hier hinreichend konkretisiert sein. Dies setzt nach Ansicht des FAB zwar nicht die rechtsverbindli- che Aufstellung von Sozialplänen, wohl aber zumindest die Beschlussfassung der für die Genehmigung der Betriebsänderung zuständigen Unternehmensorgane über die Durchführung der Restrukturierungsmaßnah- me voraus. Aufgrund einer solchen Beschlussfassung muss ernsthaft mit der Durchführung der Maßnahmen zu rechnen sein, die zu bestimmbaren Abfindungsleis- tungen führen. Ein Großteil der steuerlichen Änderungen für 2020 ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz (JStG) 2019. Es wurde am 29. November 2019 verabschiedet und ist im Wesentlichen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Förderung von klimafreundlichem Verhalten. So wird eine neue Mög- lichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer eingeführt. Rechnungslegungsrelevante Hinweise sowie Klimafreundlich Bei Belegen gelten nun auch Fotos vom Smartphone Bild: Nicole Effinger - Fotolia

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