Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar '20 - Hochrhein-Bodensee
55 1 | 2020 IHK Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten INTERNATIONAL PRAXISWISSEN Neuerungen und Herausforderungen in diesem Jahr Strafzölle, Freihandel Zeit häufig gebrauchte Instrumente. Betroffen sind europäische Unternehmen sowohl direkt als auch indirekt. Zum einen sind EU-Waren bei der Einfuhr in die USA mit Strafzöllen belegt. Zum anderen wirkt sich der Handelsstreit zwischen den USA und China auch auf Lieferungen aus der EU aus, wenn es sich um Waren chinesischen oder amerikanischen Ur- sprungs handelt. Auch bei der Einfuhr in die EU ist Vorsicht geboten, ob die eingeführten Produkte even- tuell zusätzlichen Zöllen unterliegen. Entspannung ist derzeit nicht in Sicht. Eher zeichnet sich ab, dass die Einfuhrvorschriften und Dokumentationen aufgrund der Handelskonflikte weltweit komplexer werden. So werden beispielsweise von Importeuren aus der Türkei vermehrt Ursprungszeugnisse angefordert, und die Vereinigten Arabischen Emirate haben die Vorschriften für die Beglaubigung von Dokumenten verschärft. Politische Entwicklungen spiegeln sich auch oftmals in den Ausfuhrkontrollbestimmungen . Es bedarf einer in der Organisation verankerten systematischen Prüfung, ob alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden – Stichwort Com- pliance. Dabei sind immer mehr Aspek- te zu beachten. Die USA wenden ihre Exportkontrolle schon lang weltweit an, auch aus China zeigen sich jetzt Ab- sichten, das Exportkontrollrecht so zu reformieren, dass europäische Firmen davon betroffen sein könnten. Es lohnt sich, in diesem Punkt aufmerksam zu bleiben. Bei allen Auseinandersetzungen setzt das Freihan- delsabkommen mit Singapur , das im November in Kraft getreten ist, ein positives Signal für erleichterten und regelbasierten Handel. Das Abkommen sieht ne- ben der Abschaffung von Zöllen vor allem den Abbau nicht-tarifärer Barrieren vor. Wichtig zu wissen in die- sem Zusammenhang: Wie schon aus vorhergehenden Abkommen bekannt, ist die „EUR 1“ als Nachweisdo- kument nicht vorgesehen. Bei Warenwerten von mehr als 6.000 Euro ist daher die Bewilligung „Ermächtigter Ausführer“ notwendig, um eine Ursprungserklärung ab- geben zu können und dem Empfänger gegebenenfalls Zollvorteile zu ermöglichen. Das Abkommen hat Auswirkungen auf die häufig zum Jahreswechsel ausgestellten Lieferantenerklärungen . Singapur kann nun als begünstigtes Land genannt wer- den, sofern die Ursprungskriterien erfüllt sind. Ebenso kann Japan im Länderkreis der Lieferantenerklärung genannt sein, das Abkommen gilt bereits seit Februar 2019. Allerdings ist darauf zu achten, dass für Japan zusätzlich die Ursprungskriterien in codierter Form anzugeben sind. Auch im Zusammenhang mit der Lie- ferantenerklärung wird sich der Brexit auswirken. Tritt Großbritannien aus der EU aus, verlieren alle Waren mit dem Ursprung „EU – Verei- nigtes Königreich“ ihren präferen- tiellen Status, und auch vor dem Austritt gelieferte Waren können nicht mehr in die Präferenzkal- kulation einbezogen werden. Bereits ausgestellte Langzei- terklärungen sollten gegebe- nenfalls widerrufen werden. Und apropos Lieferantenerklärung: Bei der Lieferung von Gebrauchtwaren, für die wegen Ablauf der Aufbewah- rungsfrist keine Lieferantenerklärung mehr vorhanden ist, werden ab Januar für den Ursprungs- nachweis deutlich strengere Kriterien angewendet. Die in diesen Fällen verwendete Herstellererklärung muss klaren Bezug auf die Verarbeitungsregel beinhalten. Bei den Anpassungen zum Jahreswech- sel sollte auch ein Blick auf die Lieferbe- dingungen nicht fehlen. Die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) wurden überarbeitet und liegen in aktueller Version 2020 vor (siehe auch WiS 11/19). Auch wenn die Änderungen eher gering sind, bieten sie dennoch eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Anwendung im Unternehmen korrekt ist oder ob Anpassungen vor- genommen werden sollten, weil sich Lieferbeziehungen geändert haben. Wichtig ist auch hier wieder ein Blick auf die Geschäfte mit Großbritannien, denn die Lie- ferbedingung „ddp“ kann zu bösen Überraschungen führen, wenn durch den Brexit für die Einfuhr in Groß- britannien zukünftig Zölle zu entrichten sind. Last but not least werden auch die EU-Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen 2020 angepasst. Sie liegen seit Jahresbeginn unter den bisherigen Werten und zwar bei Bauaufträgen bei 5.350.000 Euro (bisher 5.548.000 Euro), bei Liefer- und Dienstleistungsaufträ- gen bei 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro), bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Sektoren bei 428.000 Euro (statt bisher bei 443.000 Euro), bei Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden bei 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro). Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Susi Tölzel Lichtblicke: die Freihandels- abkommen mit Singapur und Japan IHK Hochrhein-Bo- densee: Uwe Böhm 07622 3907-218 uwe.boehm@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Ingrid Schatter 07721 922-120 schatter@vs.ihk.de IHK Südlicher Ober- rhein: Susi Tölzel 0761 3858-122 susi.toelzel@ freiburg.ihk.de
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