Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember '19 - Hochrhein-Bodensee

12 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 57 UMWELT PRAXISWISSEN Verpackungsgesetz Meldepflichten zum Jahreswechsel • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat im September eine leicht geänderte Fassung ihres „Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackun- gen“ veröffentlicht. Sie gilt ab sofort bis circa Herbst 2020, da der Katalog jährlich angepasst werden soll. Vor allem die schon registrierten Hersteller sollten kurz prüfen, ob in ihrer Produktgruppe Änderungen vorge- nommen wurden, zum Beispiel bei den Kriterien der Verpackungsgrößen. Die neue Fassung des Katalogs findet sich unter www.verpackungsregister.de („Stif- tung& Behörde“/„Katalog Systembeteiligungspflicht“). Dort kann eine Suchfunktion zu den Kataloginhalten genutzt oder „Produktgruppenblätter als Datei“ aus- gewählt werden. Nach Klick auf das umkringelte Plus- zeichen sind die Einzeldateien abrufbar (Leitfaden, Inhaltsverzeichnis, Gesamtkatalog, 36 Produktgrup- penblätter). • Nach und nach veröffentlicht die ZSVR außerdem ihre jeweiligen „Einordnungsentscheidungen“, die von ihr aufgrund konkreter Einstufungsanträge getroffen wurden. In den meisten Fällen wurden die Antworten direkt aus dem oben genannten Katalog abgeleitet, oder ein Analogieschluss wurde durchgeführt, ausge- hend von ähnlichen im Katalog genannten Produkten. • Registrierte Unternehmen verfügen stets auch über einen Systembeteiligungsvertrag mit einem anerkann- ten dualen Entsorgungssystem. Im Normalfall werden in der Korrespondenz mit diesen Systemen Mengenan- gaben angekündigt, bestätigt oder aktualisiert. Diese sind dann jeweils parallel auch in die ZSVR-Datenbank einzutragen. In der dortigen Sprache wird dies als „Initiale Plan- mengenmeldung“ (Prognose für 2020) und „Jahres- abschlussmengenmeldung“ (Ist-Daten nach Abschluss des Jahres 2019) bezeichnet. • Falls jemand einen „Pauschalvertrag“ mit einem dua- len Entsorgungssystem abgeschlossen hat und seither jegliche Korrespondenz entfällt (quasi mit Ausnahme einer ursprünglich schon vereinbarten Abbuchung vom Girokonto), dann entfallen auch die Mengenmelde- pflichten kurz vor und kurz nach dem Jahreswechsel. Allerdings dürfte diese Fallkonstellation eher selten zutreffen. • Wer einen neuen Vertrag mit einem dualen System abschließt (zum Beispiel infolge eines Wechsels zu einem anderen System), nennt darin zwangsläufig zumindest eine Prognosemenge und wird dadurch auch melde- pflichtig gegenüber der ZSVR. ba IHK Hochrhein-Bo- densee: Michael Zierer 07622 3907-214 michael.zierer@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg: Marcel Trogisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de IHK Südlicher Ober- rhein: Wilfried Bau- mann 0761 3858-265 wilfried.baumann@ freiburg.ihk.de Umweltpreis des Landes Bis 30. Januar bewerben B ereits zum 19. Mal können sich Unternehmen und Selbstständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung aus Baden-Württemberg für den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben. Da- mit zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschut- zes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrieunternehmen bis 250 Mitar- beitende“ sowie „Industrieunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende“ vergeben. Zusätzlich wird der Jury- preis „Kreislaufwirtschaft“ ausgelobt. Dabei wird ein Unternehmen gesucht, das in vorbildlicher Weise den Weg von der Abfallwirtschaft zu einer Kreislauf- und Sekundärrohstoffwirtschaft beschritten hat. Darüber hinaus vergibt das Land einen Sonderpreis für Orga- nisationen aus dem Non-Profit-Bereich, die unterneh- mensähnliche Strukturen aufweisen. Bei der Auswahl der Preisträger werden laut Ministerium ganzheitliche Lösungsansätze besonders berücksichtigt. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Januar. Die Preis- verleihung findet am 9. Dezember 2020 in Stuttgart statt. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury anhand von Kriterien wie umweltorientierte Unter- nehmensführung, effizienter Umgang mit Ressourcen, Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Verringerung von Umweltbelastungen und Einsatz umweltschonender Technologien. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, welches sie für Maßnahmen im Umweltschutz einsetzen müssen. sd Bewerbungsunterlagen auf der Internetseite des Umweltministeriums zum Download unter www.umweltpreis.baden-wuerttemberg.de Für Unternehmen, die unter das Verpa- ckungsgesetz fallen, sind aktuell folgen- de Aspekte von Bedeutung: Bild: fotomek - stock.adobe

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