Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember '19 - Hochrhein-Bodensee
Wirtschaft im Südwesten 12 | 2019 56 PRAXISWISSEN RECHT/INNOVATION Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu pauschaler Überstundenregelung Klauseln müssen klare Grenze nennen N ach dem Paukenschlag des Europäischen Ge- richtshofs zur Arbeitszeiterfassung im Mai die- ses Jahres (Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, nationale gesetzliche Regelungen zu treffen, nach denen die reguläre Arbeitszeit erfasst wird), hat sich zum Thema Überstunden nun abermals das Bundes- arbeitsgericht (BAG) gemeldet – und zwar im Zusam- menhang mit einer Pauschalabgeltungsregelung aus einer Betriebsvereinbarung bei vereinbarter Vertrau- ensarbeitszeit. Der Entscheidung lag eine Regelung zugrunde, die wie- derum vorsah, dass Mitarbeiter bei regelmäßiger Mehr- arbeit einen Ausgleich in Höhe von neun freien Tagen pro Kalenderjahr erhalten sollten. Die entsprechenden Ausgleichstage galten zwar unabhängig von der tat- sächlich geleisteten Anzahl der Überstunden, unklar war jedoch, was die Arbeitnehmer unter „regelmäßiger Mehrarbeit“ verstehen sollten. Das BAG erklärte die- se Regelung nun für unwirksam, da den betroffenen Arbeitnehmern durch den Begriff der „regelmäßigen Mehrarbeit“ nicht hinreichend klar gewesen sei, in welchem Fall eine solche Mehrarbeit anzunehmen sei und wann sie folglich überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung hätten. Mit dem sogenannten Transparenz- gebot seien lediglich solche Klauseln vereinbar, die eine klare Grenze der mit der Grundvergütung abge- goltenen Überstunden benennen. Das BAG hat dazu beispielsweise schon im Jahre 2012 eine Klausel aus- drücklich gebilligt, nach der die „ersten 20 Stunden“ in der regulären monatlichen Vergütung, also im Gehalt, enthalten seien. Zulässig ist es darüber hinaus auch, wenn zur Abgeltung einer vorher festgelegten Anzahl von Überstunden eine zusätzliche Pauschale gezahlt wird. Ungeklärt ist allerdings, wo die Obergrenze der maximal abzugeltenden Stunden liegt. Gemeinhin wird von 20 Stunden im Rahmen einer Vollzeittätigkeit aus- gegangen. Ergänzend hat das oberste deutsche Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber nach dem Arbeitszeitgesetz auch bei Vertrauensarbeitszeit dazu verpflichtet sei, über die regelmäßige werktägliche Ar- beitszeit hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Geschieht dies nicht, ist ihm im Prozess der Einwand abgeschnitten, der Arbeitnehmer hätte das Anfallen von Überstunden durch bezahlte Freizeit vermeiden können. Überdies droht dem Arbeitgeber in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Olaf Müller, Rechtsanwälte Endriß & Kollegen BAG, Urteil v. 26. Juni 2019 5 AZR 452/18 ERFINDERBERATUNG Bild: New Africa Die IHK Südlicher Oberrhein bietet Erfinderbera- tungen in Freiburg und Lahr an. Im IHK-Gebäude in Freiburg, Schnewlinstraße 11-13, finden diese immer am ersten Donnerstag im Monat statt. Nächster Ter- min: 9. Januar . Im IHK-Gebäude in Lahr, Lotzbeckstraße 31, finden die Erfinderberatungen immer am dritten Donnerstag im Monat statt. Nächste Termine: 19. Dezember und 16. Januar . Anmeldung: Petra Laumen, Telefon 0761 3858-262, petra.laumen@freiburg.ihk.de Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg , Romäus- ring 4, VS-Villingen, bietet Erfinderberatungen am zweiten Dienstag im Monat von 14 bis 17.30 Uhr an. Nächste Termine: 10. Dezember und 14. Januar. Anmeldung: Telefon 07721 922-181 (Rebecca Wetzel) oder Fax 07721 922-9181. Der Begriff „Regelmäßige Mehrarbeit“ ist laut BAG unklar und Regelungen, die diesen enthalten, sind deshalb unwirksam.
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