Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November '19 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
11 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 31 NACHGEFRAGT bei Christian Goede- Diedering, Referent bei der Datev eG Herr Goede-Diedering, was bedeutet Kassennach- schau für die Betriebe? Kassennachschau heißt, dass die Prüfer der Finanzver- waltung unangekündigt den Betrieb aufsuchen und die Nachschau durchführen dürfen. Ich kann mich also nicht kurzfristig darauf vorbereiten, sondern muss jederzeit für den Besuch des Finanzamts gerüstet sein. Wesent- licher Kern beim Thema Kasse ist die konsequente und vollständige Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfäll - und zwar aller. Entnehme ich ohne einen Entnahmebe- leg oder Entnahmebon mal eben 200 Euro für den Kauf von Briefmarken aus der Kasse oder zahle spontan Geld zum Tanken aus, muss klar sein, dass die Kasse ab die- sem Moment nicht mehr „kassensturzfähig“ ist, weil der tatsächliche Ist-Bestand und der bisher aufgezeichnete Soll-Bestand aufgrund der fehlenden Buchung nicht mehr übereinstimmen. Dies darf so nicht passieren. Worauf muss man also konkret achten? Wichtig ist, die Trennung der Entgelte genau darzustel- len – sprich: was hat einen Umsatzsteuersatz von sieben Prozent und was hat einen Steuersatz von 19 Prozent. Ebenso gilt dies natürlich für die jeweiligen Zahlarten bar und unbar. Hier muss ich genau aufpassen und soll- te mit meinem Steuerberater im Vorfeld klären, wie die genauen Aufzeichnungen und die Belegführung zu erfol- gen haben - im Falle einer Kassennachschau wäre es für etwaige Änderungen definitiv zu spät. In die konsequente Vorbereitung fällt zudem die Erstellung einer Verfahrens- dokumentation. Interview: Daniela Oklmann Aktuelle Veranstaltung Neue Anforderungen an Kassensysteme 2020 und unan- gekündigte Kassennachschau 14. November, 16 bis 19 Uhr, IHK, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen, Referent: Christian Goede-Diedering, Referent bei der Datev eG . Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Information und Anmeldung unter www.ihk-sbh.de/event/643202. senhersteller zugehen, um gemeinsam passgenaue Sicherheitslösungen zu finden. „Es empfiehlt sich, einen Zeitplan für die Umstellung zu erstellen und die vorgenommenen Maßnahmen zu dokumentieren“, so Oklmann. Die IHK stehe für entsprechende Fragen jederzeit bereit. Weitere Hinweise zu Anforderungen an die Kassenführung sind abrufbar unter www.ihk- sbh.de (Dokumentennummer: 4488366). Kassennachschau – Sind Sie gut vorbereitet? Seit Beginn des Jahres 2018 führt die Finanzverwal- tung die unangekündigte Kassennachschau durch. Mit einer Kassennachschau müssen vor allem in Deutsch- land steuerlich erfasste Betriebe in bargeldintensiven Branchen rechnen, bei denen Kassen zum Einsatz kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Betrieb eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine offene Ladenkasse verwendet wird. Die Kassennachschau macht hier keine Unterschiede. Die IHK hat hierzu bereits in den vergangenen Mona- ten umfassend informiert, bietet aber interessierten Unternehmen nochmals die Möglichkeit, sich bei der Informationsveranstaltung am 14. November mit dem Referenten Christian Goede-Diedering auf den neu- esten Stand zu bringen. Stimmen aus der Wirtschaft Michael Steiger, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses: „Der Gesetzgeber entspricht damit dem klaren Wunsch von uns Unternehmern. Die Unsicherheit bei Gastrono- men und Gastgewerbe ist insbesondere deshalb hoch, weil es aktuell noch keine entsprechenden Produkte oder Softwareleistungen auf dem Markt gibt. Alleine deshalb war der bisherige Plan der Politik zur Umset- zung unrealistisch.“ Frank Moser, Mitglied des IHK-Handelsausschusses: „Es ist gut, dass die Politik hier reagiert. Gerade im stati- onären Handel geht ohne Re- gistrierkasse nichts. Mit dem Stichtag 30. September 2020 gibt es jetzt zumindest einen realistischen Planungshorizont für die über 8.000 Händler in der Region.“
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