Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober '19 -Südlicher Oberrhein

inTernaTiOnaL Praxiswissen ANZEIGE Zollrecht Der neue „Ausführer“-Begriff D ie ware liegt in Bayern, von dort erfolgt der Trans- port zum Käufer in die schweiz, und die rechnung wird aus Freiburg gestellt. wer hat welche Zollforma- litäten zu erledigen, und wer ist in diesem Fall „aus- führer“? Das außenwirtschaftsrecht zielt bei dieser Definition auf den grenzüberschreitenden Vertrag, und das war lange auch die zollrechtliche Betrachtung. Die Begriffsbestimmung der gesetzlichen Grundlage, des Unionszollkodex und seiner Durchführungsbestimmun- gen, sieht jedoch eine andere Definition des ausführers vor, die nun auch die deutsche Zollverwaltung in der Praxis anwendet. nach artikel 1 nr. 19 b)i) des UZK-Da (Delegiertenverordnung zum Unionszollkodex) ist aus- führer „eine im Zollgebiet der Union ansässige Person, die befugt ist, über das Verbringen der ware aus dem Zollgebiet der Union zu bestimmen, und dies bestimmt hat“. wesentlich ist also nicht mehr das Vertragsver- hältnis, sondern die Bestimmungsbefugnis, und diese kann grundsätzlich übertragen werden, um den Betei- ligten mehr Flexibilität zu geben. so kann es künftig verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten geben, wer als ausführer auftritt. außerdem können der zollrechtliche ausführer sowie der außenwirt- schaftsrechtliche ausführer nun verschiedene Beteiligte sein. Bei der anmel- dung ist hierauf gegebe- nenfalls hinzuweisen. eben- so relevant ist das Kriterium der Unionsansässigkeit. schweizer Unternehmen können demnach zukünftig keine Zollanmeldungen mehr abgeben, lediglich bei der wiederausfuhr von nicht-Unionswaren kann auf die an- forderung, dass der ausführer in der eU ansässig sein muss, verzichtet werden. Der Zoll informiert auf seiner Homepage über die neuen anwendungsmöglichkeiten anhand von praktischen Geschäftsbeispielen. tz Einen Link zu den oben genannten Fallbeispielen des Zolls gibt es unter www.wirtschaftimsuedwesten.de , Rubrik Themen. IHK Hochrhein-Bodensee: Ana Mujan 07531 2860160 ana.mujan@ konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg: Ingrid Schatter 07721 922120 schatter@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Susi Tölzel 0761 3858­ 122 susi.toelzel@ freiburg.ihk.de Bild: Brad Pict - Fotolia

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