Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober '19 -Südlicher Oberrhein
Wirtschaft im Südwesten 10 | 2019 26 EIN PARTNER. 19 ASSISTENZSYSTEME. 01.09. – 30.11.2019 PEUGEOT Nur für Gewerbetreibende professional.peugeot.de SORGLOS-SERVICE 9,90 € NETTO/MONAT¹ WHITE&COLORVERSION Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe, die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. € 14.669,– 2 Barpreis (netto) für den PEUGEOT PARTNER Kastenwagen Pro L1 BlueHDi 75 • Advanced Grip Control • PEUGEOT i-Cockpit® • Multiflex-Sitze • 6 Verzurrösen im Laderaum • Tagfahrlicht AUTO DOMICIL FREIBURG GMBH 79111 Freiburg · Bötzinger Str. 37 · Tel.: 0761/49053-0 www.auto-domicil.de ¹9,90€netto/MonatfürdenSorglos-ServicefüreinenPEUGEOTPARTNER Kastenwagen Pro L1 BlueHDi 75. Alle Leistungen des Sorglos-Service (Garantie, Wartung und Verschleißreparaturen) gemäß den Bedingungen des optiway ServicePlus-Business-Vertrages der PEUGEOT DEUTSCHLAND GMBH. Gilt nur i.V.m. Barkauf oder einem Finanzierungs- oder Leasingvertrag über 36 Monate (10000 km) der PSA Bank Deutschland. Nur für Gewerbetreibende mit einem Fuhrpark <1. Angebot gültig bis 30.11.2019. ² Barpreis zzgl. 19% MwSt., Überführung und Zulassung. Angebot nur für Gewerbetreibende. tramka_90 x 49.indd 1 14.08.18 09:59 von Wilfried Baumann Referent Umwelt IHK Südlicher Oberrhein Umweltrecht – was gilt für uns? KLEINE TIPPS ... ... große Wirkung! Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Im Umweltrecht ist es schwierig, einen Überblick zu behalten, denn Vorgaben gibt es auf europäischer, Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Die- se lassen sich – zumindest theoretisch – in vielen Vorschriften finden. Eine gute Über- sicht hierzu liefert zum Beispiel die frei zu- gängliche Datenbank www.gewerbeaufsicht. baden-wuerttemberg.de . Dort werden viele Rechtstexte in ausdruckbarer und speicher- barer Form aufgelistet. Dabei wird jeweils kenntlich gemacht, ob sich der Text auf dem neuesten Stand befindet oder derzeit aktu- elle Änderungen eingearbeitet werden, was jeweils binnen weniger Tage erfolgt. Manche Vorgaben hängen davon ab, wie das eigene Betriebsgelände eingestuft ist, zum Beispiel als Wasserschutzgebiet oder als Ge- biet, das mit bestimmter Wahrscheinlichkeit im Hochwasserfall überschwemmt werden kann. Diese Gebietseinstufungen findet man unter www.lubw.de im dortigen „Daten- und Kartendienst“, wenn man in der linken Spalte die jeweiligen Ordner anklickt. Dort gibt es eine Vielzahl von Kartendarstellungen fürs ganze Land, in die man zoomen kann. Und dann ist noch ein Blick in die eigenen Genehmigungsbescheide ratsam, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. « »
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