Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober '19 -Südlicher Oberrhein
Wirtschaft im Südwesten 10 | 2019 20 Ein Jahr DSGVO – ein Grund zum Feiern? Wie schätzen Sie den Erfolg der Verord- nung ein? Die Verbraucher sind ganz klar die Gewinner der Datenschutzgrundverordnung: Ihre Da- ten dürfen nur gespeichert und verwendet werden, wenn sie zuvor ausdrücklich zuge- stimmt haben oder eine andere Rechtsgrund- lage greift. Die Verbraucher dürfen einer Nut- zung widersprechen und verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden – das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Auch haben sie den Anspruch darauf, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter die persönlichen Da- ten wie Fotos oder Kontakte mitzunehmen. Und bei den sogenannten Datenpannen müs- sen sie umgehend informiert werden, wenn ihre persönlichen Daten in Gefahr sind. Die Bürger kennen durch die DSGVO ihre Rech- te heute besser und sind selbstbewusster geworden. Oftmals gibt es Beschwerden im Bereich Beschäftigtendatenschutz. Da geht es um das Mitlesen der E-Mails der Mitar- beiter durch den Chef oder die Ortung des Firmenfahrzeugs. Die Beschäftigten nehmen das nicht mehr so einfach hin, so geht es auch vielen Bürgerinnen und Bürgern bei un- erlaubter Werbung oder Videoüberwachung. Alle sind sensibler geworden. Wie viele Datenschutzverstöße wurden seit vergangenem Jahr bei Ihnen gemeldet? Im Zeitraum zwischen dem 25. Mai 2018 und dem 31. Juli 2019 hat unsere Dienst- stelle 5.047 Beschwerden erhalten. Damit stabilisiert sich die Anzahl der eingegangen Beschwerden auf einem hohen Niveau. Wie gehen Sie mit den Meldungen um? Diese werden nach und nach bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer lag vor Inkrafttreten der DSGVO bei vier bis sechs Wochen. Je nach Bereich treten leider Rückstände auf, die im Einzelfall zu erheblichen Wartezeiten führen können. Wir sind momentan bei der Bearbeitung zwischen vier und acht Wochen hinterher. Auf was müssen sich die Unternehmen einstellen, wenn sie eine Meldung abgege- ben haben? Alle Meldungen von Verstößen gegen die Da- tensicherheit nach Artikel 33 DSGVO werden umgehend geprüft und einer pauschalen Ri- sikobewertung unterzogen. Wird festgestellt, dass kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Sinne dieses Artikels vorliegt, wird der Fall zu den Akten geschrieben und geht in die hausinterne Sta- tistik der Aufsichtsbehörde ein. Gibt es An- lass für weitere Recherchen beziehungsweise zum Ergreifen von Maßnahmen, erfolgt eine entsprechende Sachbearbeitung und Infor- mation des Verantwortlichen, gegebenenfalls auch der Betroffenen. Solche Meldungen kön- nen Anlass für weitere Aufklärungsarbeit der Aufsichtsbehörde sein, denkbar ist auch eine Sanktionierung des Unternehmens. ZUR PERSON Stefan Brink (Jahrgang 1966) ist seit 2017 Landesbeauftragter für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Der Jurist, der bei Hans Herbert von Arnim an der Verwal- tungshochschule in Speyer promoviert hat, arbeitete zuvor als Richter am Ver- waltungsgericht Koblenz und als Leiter „Privater Datenschutz“ beim rheinland- pfälzischen Landesbeauftragten für Da- tenschutz. Brink, der auch an der Ver- waltungshochschule Speyer sowie der Europauniversität Viadrina lehrt, hat zahlreiche Bücher zum Datenschutzrecht sowie zum Parlaments-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht veröffentlicht. » Alle sind sensibler geworden « Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung hat bei Unternehmen für viel Wirbel gesorgt. Doch wie ist nun der Stand nach gut einem Jahr? Wie geht die Aufsicht in Baden-Württemberg mit dem Thema um? Darüber informierte die IHK Südlicher Oberrhein knapp 100 Interes- sierte am 19. September in einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations- freiheit, Stefan Brink, in Freiburg. Ein Jahr Datenschutzgrundverordnung Bild: LfDI BW, Kristina Schäfer Wichtige Erleichterung: Der Bundesrat hat am 20. September den Weg frei gemacht – Unterneh- men brauchen künftig in der Regel erst ab 20 Mitarbeitern in der Datenverarbeitung einen Datenschutzbeauftragten. Hierfür hatte sich auch die IHK eingesetzt.
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