Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September '19 - Hochrhein-Bodensee
9 | 2019 Wirtschaft im Südwesten III Teleskopstapler Gabelstapler Mietpark Neu- u. Gebrauchtgeräte Service Weisz Gabelstapler GmbH Werner-von-Siemens-Str.14 | 78224 Singen a. Htwl. | Tel.: 07731 - 7 99 55 - 0 ANZEIGE EUR 4.4.12 Registrierung einer Zulassung als Immobiliendarlehensvermitt- ler in einem anderen EU- oder EWR-Staat (pro Staat) 45,00 4.5 Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter 4.5.1 Erlaubnisverfahren 300,00 – 400,00 4.5.2 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34 c GewO um eine oder mehrere Kategorien 50,00 – 250,00 4.5.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 45,00 4.5.4 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 150,00 – 250,00 4.5.5 Entgegennahme und Durchsicht des Prüfberichtes nach § 16 Abs. 1 MaBV 45,00 – 200,00 4.5.6 Anforderung des Prüfberichtes nach § 16 Abs. 1 MaBV 50,00 – 100,00 4.5.7 Prüfung nach § 16 Abs. 2 MaBV 150,00 – 400,00 4.5.8 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen 100,00 4.5.9 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderung/ Beendigung Vermögensschadenshaftpflichtversicherung 45,00 4.5.10 Anforderung der Weiterbildungsnachweise nach § 15 b Abs. 3 MaBV 45,00 5. Umwelt 5.1 Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register füh- renden Stelle nach Kapitel 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und §§ 32-36 des Umwelt-Audit-Gesetzes (UAG) 5.1.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register 470,00 – 930,00 5.1.2 Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 100,00 – 510,00 5.1.3 Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 275,00 – 510,00 5.1.4 Eintragung nach vorübergehender Aufhebung oder Streichung der Eintragung 470,00 – 930,00 5.1.5 Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs Die Gebühr beträgt das 1,5-fa- che der vollen Amtshandlungs- gebühr 5.1.6 Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, auch im europäischen Ausland, kann die Register führende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands die in Nrn. 5.1.1 bis 5.1.5 genannten Gebühren um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten 6. Verkehr 6.1 Gefahrgutfahrerschulung gem. GGVSE/ADR 6.1.1 Anerkennung eines Lehrganges a) für den ersten Kursteil b) für jeden weiteren Kursteil 700,00 260,00 6.1.2 Wiedererteilung der Anerkennung a) für den ersten Kursteil b) für jeden weiteren Kursteil 260,00 200,00 6.1.3 Modifikation einer Anerkennung 50,00 – 255,00 6.1.4 Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs 80,00 6.1.5 Lehrgangsbetreuung je Kurs 150,00 6.1.6 Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung 30,00 EUR 6.1.7 Umschreibung von ADR-Bescheinigungen anderer Behörden 60,00 6.2 Gefahrgutbeauftragtenschulung gem. GbV 6.2.1 Anerkennung eines Lehrgangs a) für den ersten Verkehrsträger b) für jeden weiteren Verkehrsträger 700,00 370,00 6.2.2 Wiedererteilung der Anerkennung a) für den ersten Verkehrsträger b) für jeden weiteren Verkehrsträger 470,00 200,00 6.2.3 Modifikation einer Anerkennung 50,00 – 255,00 6.2.4 Prüfung für Gefahrgutbeauftragte 180,00 6.2.5 Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises 55,00 6.3 Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr: beschleunigte Grundqualifikation 6.3.1 Regelprüfung 150,00 6.3.2 Prüfung Quereinsteiger 130,00 6.3.3 Prüfung Umsteiger 130,00 6.3.4 Ersatzausstellung einer Bescheinigung 55,00 6.3.5 Sonderkosten für Zusatzprüfung 125,00 – 150,00 6.4 Fachkundenachweise nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 6.4.1 Fachkundenachweise nach GüKG 270,00 6.4.2 Fachkundenachweise nach PBefG 220,00 6.4.3 Prüfung einer Vortätigkeit 100,00 6.4.4 Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses 40,00 6.4.5 Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises 30,00 6.4.6 Umschreibung eines beschränkten Fachkundenachweises 30,00 7. Zentrale Dienste Mahngebühren 7.1 Erste Mahnung 5,00 7.2 Zweite Mahnung 15,00 7.3 Beitreibung 55,00 Konstanz/Schopfheim, 25. Juli 2019 IHK Hochrhein-Bodensee Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx Der Gebührentarif tritt zum 1. September 2019 in Kraft. Er ist mit Bescheid vom 26. Juli 2019, Aktenzeichen 42-4221.2-03/82, durch das Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genehmigt worden. Der vorstehende Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. Konstanz, 31. Juli 2019 IHK Hochrhein-Bodensee Der Präsident Der Hauptgeschäftsführer Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx
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