Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August '19 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2019 28 REGIO REPORT   IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Kleine und mittelständische Betriebe haben meist einen anderen Informationsbedarf als große Unterneh- men. Kleine Tipps können deshalb schon einen großen Nutzen bringen. Auf dieser Doppelseite möchten wir Ihnen wertvolle Hinweise geben – und sind Ihnen dankbar für Ihre Fragen, die wir Ihnen gerne beant- worten (ratgeber@vs.ihk.de) . Kleine Tipps – große Wirkung Zwischenbilanz: Das neue Reiserecht – ein Jahr später Zum 1. Juli 2019 jährt sich die Umsetzung der EU-Pauschalreise- richtlinie in das deutsche Recht. Die Bilanz nach zwölf Monaten zeigt, dass die Umsetzung bei vielen Reisebüros für großen Unmut sorgt. Reisevermittler sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend vor der Buchung aufzuklären. Diese Informationspflicht bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen einen erheblichen Zeitaufwand. Ein Unterlassen der Aufklärung kann zur Abmahnung führen. Worum geht es? Langfristig sollen die Änderungen zu einer europaweiten Harmoni- sierung im Reiserecht führen und den Verbraucherschutz stärken. Seit der Novellierung wird das Reisebüro beim Verkauf mehrerer Einzelleistungen (beispielsweise Hotel, Flug oder Mietwagen) auto- matisch zum Veranstalter und geht damit in die volle Haftung. Dabei wurde die Einbeziehung von Online-Angeboten in das bisher beste- hende Reiserecht neu eingepflegt und Online-Buchungsverfahren gesetzlich geregelt. Auch der Begriff der Pauschalreise wurde neu gefasst. Mehr Bürokratie und Einzelaufwand Änderungen sind hier bei der Vermittlung von Reisen allgemein, aber auch speziell bei der Vermittlung von sogenannten „verbundenen Reiseleistungen“, umgesetzt. Bei verschiedenen Einzelleistungen bei einer Reise sind die gebuchten Teilleistungen jeweils getrennt voneinander zu verwalten. Der bürokratische Verwaltungsaufwand wurde dabei deutlich erhöht und die Sorgfalt trifft vor allem den reinen Reisevermittler. „Durch die Erweiterung der Informationspflichten ist eine Reise- buchung mit einer Vielzahl von Formblättern verbunden, die bei IHK-Veranstaltung Pauschalreiserecht aktuell Die Informationsveranstaltung vermittelt in konzentrierter Form die Grundlagen des neuen Pauschalreiserechts, das seit 1. Juli 2018 gilt. Es zeigt die wichtigsten Problemstellungen in der Praxis auf und vermittelt Lösungsansätze sowie die bisherigen Erfahrungen in der Praxis. Es richtet sich an Inha- ber, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Reiseveranstaltern, Reisevermittlern und gewerblichen Beherbergungsbetrieben. Termin: 17. Oktober , IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050VS-Villingen, 14.00 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Information und Anmeldung unter www.ihk-sbh.de in der Rubrik Veranstaltungen unter Eingabe der Veranstaltungsnummer 632976 Bild: Lukas Gojda - Fotolia

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