Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August '19 - Hochrhein-Bodensee
7+8 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 25 ANZEIGE Projekt Promitec in Schopfheim Neubau eines Bürogebäudes mit Produktionshalle ca. 1.000,00 m² Projekt Kratzer in Offenburg Neubau eines 4- geschossigem Bürogebäudes ca. 2.700,00 m² und einer Produktionshalle mit 3- geschossigen Einbauten, sowie Hochregallager ca. 6.100,00 m² www.industrie-gewerbebau.de Welche Stoffe sind verboten? Unter die RoHS-Richtlinie fallen bestimmte, in der Richtlinie einzeln aufgeführte Schwer- metalle, Flammhemmer und Weichmacher. Diese Produkte wirken besonders toxisch und können in der Umwelt nicht oder nur schlecht abgebaut werden, weshalb deren Verwendung auf das unbedingt erforderli- che Minimum zurückgefahren werden soll. Dürfen die Gefahrstoffe überhaupt nicht mehr verwendet werden? Grundsätzlich darf in keinem Bestandteil eines EEGs ein größerer Gewichtsanteil als 0,1 Prozent (Cadmium: 0,01 Prozent) eines Gefahrstoffes enthalten sein. Entscheidend ist dabei nicht der Gewichtsanteil bezogen auf das Endprodukt, sondern der Anteil in jedem einzelnen sogenannten homogenen Stoff. Als homogener Stoff gilt dabei jedes einzelne Material eines Produkts, das sich nicht weiter mechanisch von anderen Mate- rialien trennen lässt. Ein Endprodukt besteht daher oft aus hunderten oder gar tausenden einzelner homogener Werkstoffe, von denen jeder separat betrachtet werden muss. Gibt es Ausnahmen? Unter der RoHS-Richtlinie ist anerkannt, dass für bestimmte Anwendungsfälle die Verwendung von Gefahrstoffen unumgäng- lich ist – sei es, weil es keine geeigneten Ersatzstoffe gibt, oder, weil ein Ersatzstoff noch umweltschädlicher als der Ausgangs- stoff ist. Daher enthält die RoHS-Richtlinie in Anhang III und IV einen Katalog von Anwendungen, in denen die Verwendung deutlich höherer Grenzwerte pro homo- genem Stoff zulässig ist – so ist zum Bei- spiel für bestimmte Gasentladungslampen ein Bleianteil von bis zu einem Prozent im Leuchtstoffpulver zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Liste der zulässi- gen Ausnahmen ständig verändert. Zum einen können neue Ausnahmen zugelassen werden, zum anderen sind alle Ausnahmen zeitlich befristet und laufen in der Regel nach spätestens fünf Jahren aus, wenn sie nicht ausdrücklich von der EU-Kommission verlängert wurden. Eine Recherche nach der für die eigene Anwendung gültigen Ausnah- men kann daher mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein. Welche Dokumentation benötige ich für die CE-Kennzeichnung unter RoHS2? Für den durchschnittlichen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist es so gut wie unmöglich, für jedes verwendete ho- mogene Material eigene Materialprüfungen durchzuführen. Deshalb ist es notwendig, die Konformität der verwendeten Materiali- en in Zusammenarbeit mit den Zulieferern sicherzustellen. Ein solches Verfahren wird in der Norm DIN EN 50581 (VDE 0042-12) beschrieben, der einzigen anerkannten harmonisierten Norm unter RoHS2. Im Ergebnis kommt es auf die Verlässlichkeit des Zulieferers und die Wahrscheinlichkeit, dass sich in dem jeweils bezogenen Produkt Gefahrstoffe befinden könnten, an. Werden Produkte mit geringem Materialrisiko von einem als zuverlässig bekannten Lieferanten bezogen, genügt eine sogenannte einfache Zulieferererklärung durch Lieferanten, mit der dieser bestätigt, die Grenzwerte der RoHS-Richtlinie einzuhalten. Ebenso mög- lich ist eine vertragliche Absicherung, etwa über die Angabe in der Bestellung und die entsprechende Bestätigung in der Auftrags- bestätigung. Bei weniger zuverlässigen Zu- lieferern kann eine tiefergehende Dokumen- tation der RoHS-Konformität erforderlich werden, konkret in Form einer sogenannten Materialdeklaration, eine Aufstellung aller in einem Material verwendeten chemischen Verbindungen, oder in Form von laborana- lytischen Testergebnissen. Interview: SP Zur RoHS siehe auch Artikel Seite 49. IHK-Ansprechpartner: Michael Zierer, 07622 3907-214, Michael.zierer@konstanz.ihk.de
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