Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'19 -Südlicher Oberrhein
Wirtschaft im Südwesten 6 | 2019 30 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein „Digitale Zukunft Einzelhandel“ Global säen, lokal ernten S o kompakt gab es das Thema Digitalisierung im Einzelhandel noch nie: Mehr als 20 Experten und nahezu 20 Aussteller prä- sentieren, erarbeiten und diskutieren beim Symposium „Digitale Zukunft Einzelhandel“ (DZE) am 16. und 17. Juli unter dem Motto „Global säen, lokal ernten“ aktuelle Themen und Lösungen – von der digitalen Sichtbarkeit über digitale Prozesse bis hin zum digitalen Verkauf. Partner des Symposium sind die IHK Südlicher Oberrhein, Volksbank Freiburg und der Handelsverband Südbaden, unterstützt vom neu gegründeten Digihub Südbaden. So will man die Zielgruppen Einzelhandel und kommunale gewerbliche Verbundgruppen errei- chen. Die Bausteine des Symposiums sind vier Keynotevorträge mit jeweils zwei vertiefenden Impulsen im Anschluss, acht Workshops (mit begrenzter Teilnehmerzahl), zwei Expertenpanels mit Digital- enthusiasten, ein „Start-up Corner“ mit Gründern digitaler Leistun- gen für Händler, mehr als 20 Aussteller mit Lösungen zum Anfassen, ein vernetzter Laden als Showroom der digitalen Möglichkeiten des stationären Einzelhandels und ein Get-Together der Branche am 16. Juli ab 17.30 Uhr. tk Das Symposium DZE findet am 16. und 17. Juli (jeweils 10 bis 17.30 Uhr) im Forum Merzhausen (bei Freiburg) statt. Programm, Infos und Tickets unter www.www.digitale-zukunft-einzelhandel.de Angebot der Wirtschaftsjunioren Stadtführung für Neulinge D ie Freiburger Wirtschaftsjunioren laden am 19. Juli zu der Stadt- führung „Freiburg for Aliens“ ein, um Neuankömmlingen den Start an der Dreisam zu erleichtern. Bei der praktisch orientierten Tour sollen nützliche Tipps für den Alltag im Vordergrund stehen, etwa für die Wohnungssuche oder zu Freizeitangeboten. Echte Bob- bele beantworten alle Fragen und geben Tipps für den Umgang mit der badischen „Sproch“. ke Information und Anmeldung: www.wj-freiburg.de ( Veranstaltungen) Termine und Anmeldungsadressen Abschlussprüfungen im Winter 2019/2020 Maßgeblicher Termin für die Winterprüfung 2019/2020 ist der 29. Februar 2020. Der Prüfungszeitraum für die Abschluss- prüfung Winter 2019/2020 bei der IHK Südlicher Oberrhein erstreckt sich vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. April 2020 . Die schriftliche Kenntnisprüfung der Kammer und die schriftli- che Prüfung der Schule werden wie bisher gemeinsam durch- geführt, und zwar vorwiegend für a) kaufmännische Ausbildungsberufe vom 5. - 8. November 2019 b) Ausbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe vom 11. - 12. November 2019 c) gewerblich-technische Ausbildungsberufe vom 12. - 14. November 2019. Die Fertigkeits- und mündlichen Kenntnisprüfungen finden voraussichtlich von Januar bis Ende Februar 2020 statt. Die Kammer fordert die Betriebe auf, alle Auszubildenden, deren vertragliche Ausbildungszeit vor dem 1. Mai 2020 en- det, zur Abschlussprüfung anzumelden. Die Anmeldung muss die Zustimmung des Auszubildenden haben, im Ausnahmefall kann auch der Auszubildende selbst beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter anmelden. Für die Anmeldung sind die von der Kammer vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden, die den Betrieben rechtzeitig zugesandt werden. Anmeldungen aus den Landkreisen Breisgau - Hochschwarz- wald, Emmendingen, Stadtkreis Freiburg richten Sie bitte an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Hauptstelle Freiburg i.Br., Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Anmeldungen aus dem Ortenaukreis an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Hauptge- schäftsstelle Lahr, Lotzbeckstr. 31, 77933 Lahr. Für die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes richten Sie bitte alle Anmeldungen an: IHK Südlicher Oberrhein, Aus- und Weiterbildung, Hauptstelle Freiburg i.Br., Schnewlinstr. 11-13, 79098 Freiburg. Die Anmeldungen müssen bis spätestens 24. Juli 2019 (Aus- schlussfrist) bei der IHK Südlicher Oberrhein eingegangen sein. Bis zu diesem Termin können auch Anträge auf vorzeitige Zu- lassung zur Prüfung gestellt werden, sofern die Ausbildungszeit nach dem 30. April 2020, aber vor dem 1. Oktober 2020 endet und die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Auszubildende, die bereits an einer Abschlussprüfung teilge- nommen und diese nicht bestanden haben, können zur Wie- derholungsprüfung angemeldet werden, sofern die Abschluss- prüfung nicht bereits zweimal wiederholt wurde. Bild: Steve Young - Fotolia
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