Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'19 -Südlicher Oberrhein

6 | 2019 Wirtschaft im Südwesten 25 RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER aus der Region empfehlen sich BAUEN, WOHNEN, MODERNISIEREN Beratergruppe für den Mittelstand _ In Kooperation mit: Braun, Schmidt & Wild Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Follner & Wild Treuhand Rastatt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wild IT-Consult KG IT Risk & Performance Kanzlei WILD Vereid. Buchprüfer Steuerberater Gerwigstraße 4, 76437 Rastatt Tel. 072 22-7717-0 Steuer- und Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung www.kanzlei-wild.de Noch immer Unterstützung nötig Ein Jahr DSGVO F ünf Buchstaben haben vor einem Jahr für viel Unruhe gesorgt: DSGVO. Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Dass sie kommen würde, war schon zwei Jahre vor Inkraft- treten bekannt, als das Europäische Parlament die Verordnung verabschiedete. „Aber im April 2018 kam dann plötzlich die große Panikwelle“, erinnert sich IHK-Justiziar Markus Czogalla . „Erst durch die breite Berichterstattung in den Medien ist vielen Unternehmen bewusst geworden, was da auf sie zukommt.“ Das Wort, das für Verzweiflung sorgte: Abmahngefahr. „Die Firmen mussten bis zum Stich- tag die Informationen auf ihren Internetseiten der DSGVO anpassen. Sonst bestand die Gefahr, dass sie abgemahnt werden“, erklärt Czogalla. Entsprechend lautete sein Tipp Nummer eins damals: „Bringen Sie die rechtlichen Informationen auf Ihrer Homepage auf den aktuellen Stand!“ Hunderte Male informierte der Jurist im Mai 2018 beunruhigte Anrufer, die tele- fonisch um Unterstützung bei der IHK baten. Anfragen gibt es auch heute noch, doch die Anzahl hat sich deutlich reduziert, was sicher auch an den knapp ein Dutzend Veranstaltungen liegt, die die IHK zur DSGVO angeboten hat. Der jüngste Datenschutz- sprechtag vor wenigen Wochen war wieder komplett ausgebucht. In den Informationsveranstaltungen und -seminaren geht es nicht nur um Informations- pflichten wie den DSGVO-konformen Internetauftritt oder die korrekte Kommunikation mit den Kunden, sondern auch um die zweite Ebene der Verordnung, nämlich die internen und organisatorischen Pflichten beim Umgang mit den Kundendaten. „Die Nervosität um diesen Punkt war damals deutlich geringer“, sagt Czogalla. Das liege auch daran, dass die DSGVO in vielen Teilen von deutschem Recht geprägt ist und viele Regelungen schon nach dem Bundesdaten- schutzgesetz galten. Entsprechend liegt die Anzahl der Anrufe von Unter- nehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten tat- sächlich abgemahnt worden sind, bei null. „Manche haben E-Mails erhalten, die den Anschein einer Klage erwecken sollten. Aber die waren virenverseucht oder jemand wollte seine Dienstleistungen für den Daten- schutz anpreisen. Mehr nicht“, erzählt der Jurist. Aller- dings dürfe man gerade beim Blick auf die Dokumen- tationspflichten den zum Teil erheblichen Aufwand für Unternehmen nicht aus den Augen verlieren. Czogalla fände es gut, „wenn die Aufsichtsbehörden die gesetz- lichen Spielräume nutzen, um die Pflichten möglichst einfach zu halten.“ naz Die IHK bietet auch weiterhin Veranstaltungen zur DSGVO an wie den „Vertiefungsworkshop Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ am 27. Juni . Allgemeine Hinweise zur DSGVO unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de ( 3911072)

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