Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'19 - Hochrhein-Bodensee
Wirtschaft im Südwesten 6 | 2019 30 REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee ANZEIGE Clusterwoche Deutschland Cyberlago präsentierte sich B ei der bundesweiten Clusterwoche, die im April stattgefun- den hat, präsentierten sich auch Branchennetzwerke aus der Region. So hielt Tobias Fauth von Cyberlago aus Konstanz beim Exploration Day for Students am 10. April in Horb einen Vortrag. Er stand damit stellvertretend für eine aktive Clusterlandschaft in Baden-Württemberg. „Mit über 50 Events im Rahmen der Cluster- woche und über 100 Clusterinitiativen in seinen Regionen geht das Bundesland voran“, heißt es von den Veranstaltern, der Clusteragen- tur Baden-Württemberg. Clusterinitiativen sind regionale Branchen- netzwerke, die einen intensiven Austausch zu Innovationsthemen ermöglichen und wirtschaftliche Kooperationen fördern. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg berät die Clusteragentur diese Initiativen und hat im Vorfeld aber auch während der Clusterwoche regionale Akteure bei ihren Veranstaltungen unterstützt. sum Tobias Fauth von Cyberlago beim Exploration Day for Students im April in Horb. ClusterAgentur Baden-Württemberg Veranstaltung zu Auslandsentsendungen innerhalb der EU Zum Umgang mit der A1-Bescheinigung W erden deutsche Arbeitnehmer in andere EU-Staaten oder ins EWR-Ausland entsandt, müssen sie den dortigen Behör- den nachweisen können, dass für sie ordnungsgemäß Sozialversi- cherungsbeiträge abgeführt werden. Hierfür wird die sogenannte A1-Bescheinigung benötigt, die einen Nachweis der Fortgeltung der deutschen Sozialversicherung enthält. Wird diese nicht bean- tragt oder führt der entsandte Arbeitnehmer die Bescheinigung im Ausland nicht bei sich, drohen Buß-, Verwarnungsgelder oder eine Doppelversicherung, sprich die doppelte Beitragszahlung. Um solche finanziellen Belastungen ebenso zu vermeiden wie Ablaufstörungen des geplanten Auslandseinsatzes, ist es für jeden Arbeitgeber wichtig, sich über die Grundlagen der A1-Bescheini- gung zu informieren. Für welche Mitarbeiter muss eine solche Bescheinigung beantragt werden, und wie erhält man sie? Der Rechtsanwalt und promovierte Jurist Rolf Stagat (GKD Rechts- anwälte, Konstanz) wird diese und weitere Fragen im Rahmen der kostenfreien Veranstaltung beantworten. Sie findet statt: am 25. Juni in der IHK in Schopfheim und am 26. Juni in der IHK in Konstanz, jeweils von 18 bis 19 Uhr. TV Susanne Tempelmeyer-Vetter, 07531 2860-156, susanne.tempelmeyer-vetter@konstanz.ihk.de , Anmeldung unter www.konstanz.ihk.de , Dok-Nr. 143125001 (Schopfheim) /143124999 (Konstanz)
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